Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Umbau und die Erweiterung der Kläranlage Bad Salzig.
Koblenz. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz – gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens gemäß § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Umbau und die Erweiterung der Kläranlage Bad Salzig der Stadt Boppard (Gemarkung Bad Salzig, Flur 1, Flurstück 70/2 u.a.) eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird (Aktenzeichen 324-V35-140-00 501-01/002-21).
Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass die Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Die bestehende Kläranlage Bad Salzig wurde 1987 als Anlage mit simultaner Schlammstabilisierung in Betrieb genommen. Zukünftig ist neben dem Anschluss der Teichkläranlage Holzfeld auch der Anschluss der Tropfkörperkläranlage Boppard-Ewigbach geplant. Dies macht einen entsprechenden Umbau beziehungsweise eine Erweiterung der Kläranlage Bad Salzig im Zuge einer Umstellung der Verfahrensführung auf anaerobe Schlammstabilisierung, einschließlich einer Modernisierung/Erneuerung der teilweise veralteten/abgängigen Anlagenteile, erforderlich. Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Betrieb am jetzigen Kläranlagenstandort. Erhebliche negative Beeinträchtigungen durch die Maßnahme auf die Schutzgüter sind nicht zu erwarten.
Die Bekanntmachung wird auch unter www.uvp-verbund.de/portal veröffentlicht.