Boppard. In folgenden Jagdrevieren werden in diesem Jahr im Bereich des Forstamtes Boppard forstbehördliche Stellungnahmen erstellt.
Gemäß Paragraf 31 Absatz 7 Landesjagdgesetz von Rheinland-Pfalz ist das Forstamt gesetzlich verpflichtet, die „Forstbehördliche Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel“ für die im Forstamtsbereich liegenden Jagdbezirke zu erstellen. Hierzu wird unter anderem der durch Reh‑, Rot- und Muffelwild im Winter entstandene Verbiss an jungen Waldbäumen beziehungsweise die Schälschäden an der Rinde junger Bäume durch Rotwild in einem vorgegebenen Raster erfasst.
Die Forstbehördliche Stellungnahme stellt eine wesentliche Entscheidungshilfe bei der Bestätigung beziehungsweise Festsetzung der Abschusszielvereinbarungen von Reh‑, Rot- und Muffelwild dar.
Im Verbreitungsgebiet dieser Zeitung sind folgende Jagdbezirke betroffen:
- Boppard Weiler
- Boppard Liebering
Die Verpachtenden, Waldbesitzenden sowie Pachtenden der oben genannten Jagdbezirke können im Nachgang der Verbiss- (März-April) und Schälschadensaufnahme (August) die Erhebungspunkte mit den Revierleitern begehen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige, Ihnen bekannte Revierleitung und vereinbaren Sie einen gemeinsamen Termin, falls Interesse besteht.