Region. Es ist wieder soweit: Am Sonntag, 9. Juni, stehen die Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz an. Nach fünf Jahren sind alle Wahlberechtigten wieder aufgerufen, Gemeinderäte, Verbandsgemeinderäte, Stadträte und Ortsbeiräte sowie die Kreistagsabgeordneten neu zu wählen. Außerdem werden die ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher gewählt. Für viele sind die Kommunalwahlen mit die wichtigsten überhaupt, denn hier geht es darum, wer in unserem Lebensumfeld politisch arbeitet.
Da am 9. Juni auch zeitgleich die Europawahl stattfindet, wird es interessant sein, wie die Menschen votieren werden. Eine der Fragen: Werden die schlechten Umfragewerte der Berliner Ampel-Parteien auf kommunaler Ebene durchschlagen oder entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler für diejenigen, die unabhängig von politischer Couleur ihrer Auffassung nach die größte kommunale Kompetenz haben?
Vorab ist eines wichtig: Alle Demokraten, die sich um kommunalpolitische Verantwortung bewerben, verdienen Respekt. Denn in einer Zeit, in der beispielsweise Bürgermeister und Ortsvorsteher zunehmend Anfeindungen und Verunglimpfungen erfahren – sei es direkt vor Ort oder feige im Netz – kann diese Bereitschaft nicht hoch genug bewertet werden.
Wer darf wählen?
An den Kommunalwahlen darf man teilnehmen, wenn man am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzt. Außerdem darf man nur dort wählen, wo man seit mindestens drei Monaten gemeldet ist. Interessant: An der Europawahl dürfen im Juni erstmals 16-Jährige ihre Stimmen abgeben, bei den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz müssen junge Erwachsene aber volljährig sein.
Kumulieren und panaschieren
Alle fünf Jahre stehen die Bürger bei den Kommunalwahlen vor einer Herausforderung. Während beispielsweise bei der Wahl eines Bürgermeisters auf einem Stimmzettel nur ein Kreuz hinter dem Wunschkandidaten zu setzen ist, gibt es bei der Wahl der Räte Differenzierungsmöglichkeiten. Entweder man gibt die Stimme einer Partei und bestätigt damit die vorgeschlagene Liste, oder man verteilt die Stimmen und kann so Kandidaten von hinteren Listenplätzen „nach vorne“ wählen. Dabei sind bis zu drei Kreuze für eine Person möglich – insgesamt hat man so viele Stimmen, die der entsprechende Rat groß. Eine weitere Besonderheit: Man kann seine Stimmen auch über die Parteigrenzen hinweg vergeben. Das sehr demokratische, aber auch recht komplizierte Verfahren ist auch ein Grund dafür, dass viele gerne in Ruhe zu Hause wählen und deshalb Briefwahl beantragen.
Briefwahl im Trend
Jeder Wahlberechtigte bekommt rechtzeitig vor der Wahl Post. Dieses Schreiben ist die Wahlbenachrichtigung, die bis 19. Mai im Briefkasten sein muss. Darin stehen alle wichtigen Informationen zur Wahl, auch zur Möglichkeit der Briefwahl. Sobald man dafür den Wahlschein zugeschickt bekommen hat, setzt man zu Hause die Kreuze und steckt alle Unterlagen gemäß Anleitung in die Briefumschläge. Der finale Versand des Wahlbriefes ist frei von Porto. Alternativ kann man den Wahlbrief auch in eine Wahlurne beim Wahlamt persönlich einwerfen.