Montag, Oktober 14, 2024
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    Klimafreundliche Solarstromerzeugung auf dem Balkon

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    Solarstrom

    Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland infor­miert rund um die Anschaffung und Installation von soge­nann­ten Balkonkraftwerken 

    Dirmstein. Auf deut­schen Dächern gibt es bereits über zwei Millionen Fotovoltaikanlagen – Tendenz stei­gend. Für die­se Entwicklung sind, neben dem Bestreben res­sour­cen­scho­nen­den CO₂-frei­en Strom per Sonnenenergie selbst zu pro­du­zie­ren, vor allem die hohen Strompreise ver­ant­wort­lich. Eine gro­ße Nachfrage besteht aktu­ell an soge­nann­ten „Balkonkraftwerken“. Dabei han­delt es sich um klei­ne Fotovoltaikanlagen, die sehr ein­fach am Balkon befes­tigt und per Stecker an das eige­ne Stromnetz ange­schlos­sen wer­den kön­nen. Doch dür­fen Mieter und Wohnungseigentümer eine Anlage über­haupt am Gebäude instal­lie­ren, um selbst erzeug­ten Strom für den eige­nen Bedarf zu nut­zen? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland (kurz VDIV-RPS) erklärt, wie Interessierte bei einem der­ar­ti­gen Vorhaben vor­ge­hen soll­ten und wel­che Punkte dabei zu beach­ten sind.

    Unabhängig von der Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf den Dachflächen eines Gebäudes sei­tens der Wohnungseigentümergemeinschaft besteht für Bewohner von Mehrfamilienhäusern auch die Option, selbst in eine eige­ne Kleinstanlage zu inves­tie­ren. Dieses klei­ne Fotovoltaikmodul lässt sich dann sehr ein­fach am Geländer oder der Brüstung des Balkons instal­lie­ren und mit der Steckdose ver­bin­den. Die Anlage pro­du­ziert zwar deut­lich weni­ger Solarstrom als eine gro­ße Fotovoltaikanlage auf dem Dach, ist mit weni­gen hun­dert Euro in der Anschaffung aber um ein Vielfaches güns­ti­ger. Mit einer Höchstleistung von bis zu 600 Watt – mehr ist in Deutschland bei Selbstinstallation eines Balkonkraftwerkes ohne Beauftragung eines Fachbetriebes aktu­ell noch nicht zuläs­sig – kön­nen so immer­hin bis zu 10 bis 20 Prozent des jähr­li­chen Stromverbrauchs einer Wohnung erzeugt wer­den. Die exak­te Strommenge ist aller­dings abhän­gig von ver­schie­de­nen Faktoren, wie etwa der Lage des Gebäudes (Südseite oder Nordseite), der Ausrichtung der Anlage und der jewei­li­gen Jahreszeit (Sommer oder Winter).

    Trotz die­ses attrak­ti­ven Kosteneinsparpotentials dür­fen Interessierte nicht eigen­mäch­tig eine der­ar­ti­ge Anlage errich­ten, da nach der aktu­el­len Rechtsprechung aktu­ell weder Mieter noch Wohnungseigentümer Anspruch haben, ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung in Betrieb zu neh­men. Der Dialog mit dem Vermieter oder ande­ren Eigentümern ist im Vorfeld also zwin­gend not­wen­dig: So muss der Mieter vor der geplan­ten Installation grund­sätz­lich den Vermieter um Erlaubnis fra­gen. Verweigern Vermieter die Zustimmung, ist es der Mieterseite nicht gestat­tet, eine der­ar­ti­ge Anlage am Balkon zu befes­ti­gen. Gleiches gilt für den Eigentümer einer Wohnung. Auch er darf nicht ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft aktiv wer­den und muss vor einer Installation oder der Genehmigung eines ent­spre­chen­den Antrags sei­nes Mieters zunächst die Abstimmung auf der nächs­ten Eigentümerversammlung abwar­ten, für die eine ein­fa­che Mehrheit aller anwe­sen­den Eigentümer aus­rei­chend ist.

    Der Grund: Es han­delt sich um eine bau­li­che Veränderung am Gemeinschaftseigentum (zu der Hausfassade und Balkonbrüstungen zäh­len), die zusätz­lich Auswirkungen auf das Erscheinungsbild des gesam­ten Gebäudes haben kann. Auch Sicherheitsaspekte und Haftungsfragen im Gefahrenfall spie­len eine ent­schei­den­de Rolle. Frank Hennig, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS: „Ein ein­zel­nes Solarmodul wiegt schnell bis zu 20 Kilogramm. Die Anlage muss des­halb sämt­li­che bau­recht­li­chen Vorschriften ein­hal­ten und absturz­si­cher befes­tigt sein. Ebenfalls dür­fen die Solarmodule zu kei­ner Zeit Nachbarn oder Mitbewohner stö­ren und behin­dern. Wir raten, die Technik immer von einem zer­ti­fi­zier­ten Elektriker ein­bau­en zu las­sen. So kön­nen Fehlinstallationen ver­mie­den wer­den; auch mög­li­che Bedenken rund um das Thema Brandschutz sind dann – bei Hinzuziehen eines Fachbetriebes – regel­mä­ßig unbegründet.“ 

    Bei einer Zustimmung müs­sen die Kosten vom inter­es­sier­ten Mieter bezie­hungs­wei­se dem jewei­li­gen Eigentümer der Wohnung, der eine der­ar­ti­ge Anlage in den eige­nen vier Wänden betrei­ben möch­te, kom­plett über­nom­men wer­den. Wichtig: Wie bereits erwähnt, gibt es in Deutschland aktu­ell kei­nen all­ge­mei­nen Rechtsanspruch von Mietern oder Eigentümern, eine der­ar­ti­ge Anlage zu betrei­ben. Verschiedene Urteile der ver­gan­ge­nen Monate zei­gen auch, dass die­se Thematik sei­tens der Gerichte unter­schied­lich ent­schie­den wird – auch der Bundesgerichtshof muss­te sich hier­mit noch nicht befas­sen. Der VDIV-RPS emp­fiehlt daher, dass sich inter­es­sier­te Eigentümer im Vorfeld einer Eigentümerversammlung abstim­men soll­ten, um gege­be­nen­falls wei­te­re Mitstreiter für ihr Vorhaben begeis­tern zu kön­nen. Im Idealfall inter­es­sie­ren sich auch ande­re Eigentümer für die Installation einer der­ar­ti­gen Anlage und es lässt sich zumin­dest eine ein­heit­li­che Lösung an den Balkonen, oder nach einer guten Vorplanung (u.a. Klärung von Investitionskosten, Förderprogrammen) even­tu­ell sogar ein Konsens für eine „gro­ße Lösung auf dem Dach“ fin­den, die das Erscheinungsbild des Hauses nicht beein­träch­tigt, mehr Strom gene­riert und bes­ten­falls alle Hausbewohner pro­fi­tie­ren lässt. Sofern sich die ein­fa­che Mehrheit aber gegen der­ar­ti­ge Anträge aus­spricht und der Antragssteller sich hier­mit nicht abfin­det, blie­be nur eine gericht­li­che Beschlussüberprüfung, was jedoch in den sel­tens­ten Fällen zu einem bes­se­ren Miteinander in der Eigentümergemeinschaft führt und daher im spe­zi­el­len Einzelfall immer gründ­lich abge­wo­gen wer­den soll­te, denn ein gesetz­li­cher Anspruch auf eine sol­che Genehmigung besteht – zumin­dest aktu­ell – nicht.

    Bei Fragen zu die­sen oder ande­re Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. ger­ne per Mail an office@​vdiv-​rps.​de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhal­ten Interessierte auch unter www​.vdiv​-rps​.de oder bei www​.face​book​.com/​v​d​i​v​rps.


    Red.-Hinweis: PV Ertragsrechner: Fotovoltaik-Erträge maxi­mie­ren unter www​.ener​gie​-solar​-erfah​run​gen​.de/​r​e​c​h​n​e​r​/​p​v​-​e​r​t​r​a​g​s​r​e​c​h​ner.

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