Als ich den Bericht in der Ausgabe der RHZ vom 6. August gelesen habe, hatte ich zunächst den Eindruck, möglicherweise eine andere Stadtratssitzung am 12. Juli im Livestream auf www.boppard.de mitverfolgt zu haben. Deshalb hatte ich mir die Beratung zu dem relevanten Tagesordnungspunkt auf dem unter www.boppard.de bereitstehenden Video „Stadtratssitzung am 12. Juli 2021“ noch einmal angesehen. Ich hatte doch die richtige Sitzung mitverfolgt! Wolfgang Spitz hat bekräftigt, dass es bei seinem Antrag bleibe.
Im Sitzungsmitschnitt unter 3:24:02 nachzusehen und nachzuhören ist, dass der Vorsitzende den Antrag, so wie er gestellt wurde, zur Abstimmung gestellt hat. Dem hat der Stadtrat mit 20 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und zehn Enthaltungen zugestimmt und damit Beschluss gefasst, nicht irgendein Anwaltsbüro zu beauftragen, sondern das in derart speziellen Rechtsfragen besonders versierte Anwaltsbüro Geulen & Klinger, und zwar in Person des Rechtsanwaltes Prof. Dr. Remo Klinger.
Der Sitzungsmitschnitt deckt sich also mit meiner Erinnerung. Ich denke, dass die Niederschrift über die Stadtratssitzung auch zu diesem Punkt die Faktenlage wiedergeben wird. Das Vorhaben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ist für Bad Salzig, unsere Heimat und das Welterbe existentiell. Mit Interesse konnte ich am 6. August im Rahmen meiner Akteneinsicht beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt in Bingen einen Vermerk der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zur Kenntnis nehmen. In diesem Vermerk ist unter anderem ausgeführt, dass die geplanten Maßnahmen über den Erhalt des bestehenden Zustandes hinausgehen und den widmungsgemäßen Zustand nicht wieder herstellen.
Es handele sich bei der Maßnahme in Bad Salzig nicht um eine bloße Unterhaltungsmaßnahme. Im Weiteren kommt die Generaldirektion zwar zu dem Ergebnis, dass es sich um eine Maßnahme der gesteigerten Unterhaltung handele und somit ein Planungsfeststellungsverfahren nicht erforderlich sei, aber die Argumentation, die zu diesem Ergebnis geführt hat, ist für eine rechtliche Vertiefung durch den per Stadtratsbeschluss zu beauftragenden Fachanwalt geradezu prädestiniert.
Burkhard Höhlein, Bad Salzig