Schon seit längerer Zeit ist der Friedhof in Bad Salzig in einem ungepflegten Zustand; die Würde des Friedhofes ist in Teilen nicht mehr gewahrt. Die ältere Generation bedauert dies sehr, weil auch die Würde ihrer Verstorbenen durch den beklagenswerten Zustand auf dem Friedhof betroffen wird.
Nach den Vorschriften der § 16 und 17 der Friedhofsordnung der Stadt Boppard sind die verfügungs- beziehungsweise nutzungsberechtigten Personen für die Gestaltung, Instandhaltung und insbesondere für die Pflege der Gräber zuständig. Das heißt: Um „sein Grab“ hat sich jede dieser Personen pflichtgemäß selbst zu kümmern. Da dieser Pflicht in sehr vielen Fällen nicht nachgekommen wird, sollte es nach Maßgabe des § 18 der Friedhofsverwaltung der Stadt Boppard, in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher von Bad Salzig, selbstverständliche Aufgabe sein, aktiv diese Missstände abstellen zu lassen.
Auch die Gärtner, welche vorwiegend für die Arbeiten auf dem Friedhof in Bad Salzig eingestellt worden sind, sollten auch überwiegend hier ihr Tätigkeitsfeld haben und den Friedhof sauber und in einem würdevollen Zustand bringen beziehungsweise erhalten (Vorbild kann der Friedhof in Urbar/Rhein-Hunsrück-Kreis sein).
Es ist auch zu beklagen, dass der geplante Parkplatz für Friedhofsbesucher nicht wenigstens behelfsmäßig als diesen nutzbar gemacht worden ist. Schließlich kommen sehr viele ältere, behinderte und Personen von weit her, um das Grab ihrer Verstorbenen zu besuchen und die Grabpflege zu besorgen. Ihren Pkw dürfen/können sie in der Nähe des Friedhofes nicht abstellen. Sie würden gegebenenfalls einen Verstoß gegen die StVO riskieren, weil die Parkmöglichkeiten in der Nähe des Friedhofes überwiegend von Anwohnern sowie Dauerparker belegt sind.
Ursula Volk, Boppard