Bevor man schreibt und zu allgemeinen Belehrungen über Demokratie anhebt, sollte man erst einmal genau recherchieren, um was es geht.
Ein gültiger und wirksamer Einwohnerantrag muss von zwei Prozent der Einwohner unterstützt werden, also zwei Prozent von 7.470 Einwohnern = 150 Bürgern. Gestellt wurde er von mehr als der doppelten Zahl, nämlich 307, die in nur zwei Tagen zusammenkamen, weil die Zeit drängte. Laut Gemeindeordnung muss sich dann der Stadtrat innerhalb von drei Monaten damit beschäftigen. Wie viele Bürger unterschrieben hätten, wenn der Antrag zwei Wochen oder länger in den Geschäften Boppards zur Unterschrift ausgelegen hätte, weiß niemand.
Und bei einer Petition handelt es sich um ein Grundrecht aus der Verfassung; sie kann auch von einem einzigen Bürger gestellt werden.
Der Einwohnerantrag hatte nur das Ziel, dass sich der Stadtrat Boppard nochmal mit der Skateranlage beschäftigt, darüber diskutiert und abstimmt. Die 307 Unterstützer oder 4,11 Prozent wollten also nicht die Demokratie außer Kraft setzen und 95,89 Prozent der Bürger dominieren, sondern dass der zu 100 Prozent demokratisch gewählte Stadtrat sich nochmal mit einem Thema beschäftigt. Was ist daran undemokratisch?
Das aber war nicht im Interesse des Bürgermeisters. Der Gang vor Gericht war nur deshalb notwendig, weil der Bürgermeister den Einwohnerantrag ins Leere laufen lassen, sich autokratisch darüber hinwegsetzen und Fakten schaffen wollte. Er hat uns Bürgern letztlich auch keine Chance gelassen und Fakten geschaffen, denn bevor die Antragsteller das Urteil kannten, waren die Bäume gefällt. Das Gericht hat den Antrag aus formalen Gründen abgelehnt, in der Sache aber nichts entschieden.
Dieter Kirchner