Mainz. Die zunehmende Versiegelung des Bodens durch Folienabdeckungen alarmiert die Vogelschützer. „Die großflächigen Plastikabdeckungen bei Sonderkulturen (beispielsweise Spargel, Erdbeeren) gefährden massiv die ohnehin rückläufigen Feldvogelarten, sogar in Vogelschutzgebieten“, so Dr. Peter Keller, einer der Präsidenten der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz (GNOR). Beobachtungen der GNOR im „Vogelschutzgebiet Ober-Hilbersheimer Plateau“ bestätigen eine fast desaströs zu nennende Entwicklung.
Durch die Folienabdeckungen in Verbindung mit monotonen Bewirtschaftungsflächen und illegalen Niederobstplantagen sind große Teile des Vogelschutzgebietes für die Feldvogelarten bereits verloren. Dies gilt etwa für die Wiesenweihe, bis vor einigen Jahren noch regelmäßiger Brutvogel in dem Gebiet. „Die Art brütet dort nicht mehr, und wird bei der nun vorhandenen Struktur kaum wiederkommen“, meint Heinz Hesping, Vorsitzender des Arbeitskreises Rheinhessen der GNOR. „Und was für die Wiesenweihe zutrifft, gilt auch für Rebhühner, Wachteln, Feldlerchen, Wiesenschafstelzen, Grauammern, Kiebitze und allen dort vorkommenden 26 wertgebenden Arten. Die Bestände fast aller Feldvogelarten sind im Vogelschutzgebiet im rasanten Sinkflug, und das ist nicht hinzunehmen“.
Dr. Peter Keller sieht die Ursache im steigenden Erwerbsdruck der Landwirtschaft und einer falschen Landwirtschaftspolitik. Dies könne aber keine Entschuldigung oder hinzunehmende Realität sein. „Nicht die Arten müssen sich in einem Schutzgebiet nach der Landbewirtschaftung richten, sondern umgekehrt: Die Bewirtschaftung muss so sein, dass die Artenvielfalt gesichert und die natürlichen Lebensräume der Feldvögel erhalten bleiben“. „Und die aktuelle Situation im VSG ist so dramatisch, dass Erhaltung nicht reicht, sondern Veränderung zugunsten der Lebensräume stattfinden muss, ergänzt Heinz Hesping.
Die sogenannten „Bewirtschaftungspläne“ für das Vogelschutzgebiet, die nach EU-Recht zwingend vorgeschrieben sind, sehen solches auch vor. Aus Sicht der GNOR fehlt es aber an der Umsetzung, für die die Naturschutzbehörden in Absprache mit der Landwirtschaft zuständig sind. Die Folienabdeckungen und die Niederobstplantagen haben so stark zugenommen, dass man von erheblichen Beeinträchtigungen aller „wertgebenden Arten“ sprechen muss. Für Vogelschützer ist nicht erkennbar, ob und wie die notwendigen Prüfungen auf Vereinbarkeit mit dem EU-Recht durchgeführt werden. Erkennbar ist allerdings, dass die wertgebenden Feldvogelarten weder brüten noch rasten und Nahrung aufnehmen und somit langsam aber sicher aussterben, wie die jährlichen Zustandsberichte zeigen.