Montag, Oktober 14, 2024
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    Grundrente in Kraft getreten

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    Grundrente

    Grundrente zum 1. Januar in Kraft getreten

    > Kein Antrag notwendig
    > Erste Auszahlungen ab Mitte 2021 geplant
    > Nachzahlungen kommen rückwirkend

    Ab Januar kön­nen Rentner, die vie­le Jahre gear­bei­tet, aber unter­durch­schnitt­lich ver­dient haben, die Grundrente erhal­ten – ganz gleich, ob sie erst 2021 in Rente gehen oder schon in Rente sind. Wichtig ist: Niemand muss einen Antrag auf Grundrente stel­len. Die Rentenversicherung prüft die Grundrente auto­ma­tisch und zahlt sie dann als Zuschlag zur nor­ma­len Rente aus.

    Grundrente

    Erste Auszahlungen ab Mitte 2021 geplant

    Weil die Überprüfung aller Renten sehr auf­wen­dig ist, kann die Grundrente frü­hes­tens ab Mitte des Jahres aus­ge­zahlt wer­den. Zunächst erhal­ten sie alle, die neu in Rente gehen oder Sozialleistungen bezie­hen wie Grundsicherung oder Wohngeld. Noch 2021 fol­gen Rentner, deren Rente vor 1992 begon­nen hat. Dann geht es wei­ter mit den Rentnern, deren Rente nach 1992 begon­nen hat. Nachteile hat dadurch nie­mand, denn die Grundrente wird rück­wir­kend zum Januar 2021 ausgezahlt.

    Alle Renten wer­den überprüft

    Rund 641 000 Renten sind bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland-Pfalz auf die Grundrente hin zu über­prü­fen, bun­des­weit sind es rund 26 Millionen. Die DRV Rheinland-Pfalz rech­net, dass etwa 10 Prozent ihrer Rentnerinnen und Rentner von der Grundrente pro­fi­tie­ren können.

    Aktuelle Informationen im Internet 

    Zahlreiche Informationen zur Grundrente mit Beispielen gibt es im Internet unter www​.deut​sche​-ren​ten​ver​si​che​rung​.de/​G​r​u​n​d​r​e​nte

    Die DRV Rheinland-Pfalz bit­tet um Verständnis, dass sie der­zeit noch kei­ne per­sön­li­chen Beratungen zur Grundrente anbie­ten kann, da die Programme noch nicht zur Verfügung ste­hen. Auch indi­vi­du­el­le Auskünfte und kon­kre­te Berechnungen sind der­zeit nicht möglich.

    Wer die Grundrente bekom­men kann

    Die Grundrente ist kei­ne eigen­stän­di­ge Rente und auch kei­ne Mindestrente. Sie ist ein Zuschlag zur Rente. Nicht jeder mit einer gerin­gen Rente bekommt auch die Grundrente. Nur wer min­des­tens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten und wäh­rend sei­nes Berufslebens zwi­schen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes ver­dient hat, kann sie erhal­ten. Zu den Grundrentenzeiten zäh­len Pflichtbeitragszeiten, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen Leistungen wegen einer Krankheit oder Reha bezo­gen wur­den. Auf die Grundrente wird Einkommen ange­rech­net, wenn es den Freibetrag von 1.250 Euro bei Alleinstehenden und 1.950 Euro bei Verheirateten über­schrei­tet. Diese Daten soll die Rentenversicherung in der Regel von den Finanzämtern erhalten.

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