Speyer. Wer nach dem 16. Lebensjahr die Schule besucht oder studiert hat, kann für einen Teil dieser Zeiten freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Damit ist es möglich, Lücken im Rentenkonto zu schließen, Mindestversicherungszeiten zu erfüllen und die Rente zu erhöhen.
Lücken im Rentenkonto durch Schulausbildung
Bereits früh können erste Lücken im Rentenkonto entstehen, denn bei einer schulischen Ausbildung werden – anders als bei betrieblichen Ausbildungen – keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Im Rentenkonto werden lediglich ab dem 17. Lebensjahr bis zu acht Jahre als Anrechnungszeiten berücksichtigt.
Beiträge nachzahlen bis zum 45. Lebensjahr
Nur bis zum 45. Lebensjahr können Versicherte mit freiwilligen Beiträgen diese Lücken wegen Schulausbildung schließen. Möglich ist das für Zeiten einer schulischen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr, eine länger als acht Jahre dauernde Fach- oder Hochschulausbildung nach dem 17. Lebensjahr sowie für Zeiten, in denen man nach Abschluss eines Studiums noch immatrikuliert war.
Wichtig dabei: Für diese Monate dürfen weder Beitragszeiten, beispielsweise durch einen versicherungspflichtigen Minijob, noch Anrechnungszeiten im Rentenkonto berücksichtigt sein.
Gezahlt werden kann jeder Betrag zwischen dem aktuellen Mindestbeitrag von 100,07 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.404,30 Euro.
Vorher Konto prüfen und beraten lassen
Wer sich für eine Nachzahlung interessiert, sollte auf jeden Fall die im Versicherungskonto gespeicherten Daten prüfen und sich bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Speyer, Kaiserslautern, Mainz, Bad Kreuznach, Tier, Koblenz oder Andernach beraten lassen. Einen Beratungstermin kann man telefonisch direkt bei der Beratungsstelle vereinbaren. Die Kontaktdaten der Auskunfts- und Beratungsstellen gibt es auf www.drv-rlp.de/beratung.
Beantragen kann man die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten mit dem Formular V0080 über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung auf www.eservice-drv.de/eantrag.
Übrigens können die freiwilligen Beiträge für Ausbildungszeiten auch als Aufwendungen für die Altersvorsorge bei der Steuer geltend gemacht werden. Konkrete Auskünfte hierzu erteilen Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater oder Finanzämter.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter Tel. 0800 100048016 und unter www.drv-rlp.de.