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Für Schulausbildung Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen

Rente

Speyer. Wer nach dem 16. Lebensjahr die Schule besucht oder stu­diert hat, kann für einen Teil die­ser Zeiten frei­wil­li­ge Beiträge in die Rentenversicherung ein­zah­len. Damit ist es mög­lich, Lücken im Rentenkonto zu schlie­ßen, Mindestversicherungszeiten zu erfül­len und die Rente zu erhöhen.

Lücken im Rentenkonto durch Schulausbildung
Bereits früh kön­nen ers­te Lücken im Rentenkonto ent­ste­hen, denn bei einer schu­li­schen Ausbildung wer­den – anders als bei betrieb­li­chen Ausbildungen – kei­ne Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Im Rentenkonto wer­den ledig­lich ab dem 17. Lebensjahr bis zu acht Jahre als Anrechnungszeiten berücksichtigt.

Beiträge nach­zah­len bis zum 45. Lebensjahr
Nur bis zum 45. Lebensjahr kön­nen Versicherte mit frei­wil­li­gen Beiträgen die­se Lücken wegen Schulausbildung schlie­ßen. Möglich ist das für Zeiten einer schu­li­schen Ausbildung oder berufs­vor­be­rei­ten­den Bildungsmaßnahme zwi­schen dem 16. und 17. Lebensjahr, eine län­ger als acht Jahre dau­ern­de Fach- oder Hochschulausbildung nach dem 17. Lebensjahr sowie für Zeiten, in denen man nach Abschluss eines Studiums noch imma­tri­ku­liert war.

Wichtig dabei: Für die­se Monate dür­fen weder Beitragszeiten, bei­spiels­wei­se durch einen ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Minijob, noch Anrechnungszeiten im Rentenkonto berück­sich­tigt sein.

Gezahlt wer­den kann jeder Betrag zwi­schen dem aktu­el­len Mindestbeitrag von 100,07 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.404,30 Euro.

Vorher Konto prü­fen und bera­ten lassen
Wer sich für eine Nachzahlung inter­es­siert, soll­te auf jeden Fall die im Versicherungskonto gespei­cher­ten Daten prü­fen und sich bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Speyer, Kaiserslautern, Mainz, Bad Kreuznach, Tier, Koblenz oder Andernach bera­ten las­sen. Einen Beratungstermin kann man tele­fo­nisch direkt bei der Beratungsstelle ver­ein­ba­ren. Die Kontaktdaten der Auskunfts- und Beratungsstellen gibt es auf www​.drv​-rlp​.de/​b​e​r​a​t​ung.

Beantragen kann man die Nachzahlung von frei­wil­li­gen Beiträgen für Ausbildungszeiten mit dem Formular V0080 über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung auf www​.eser​vice​-drv​.de/​e​a​n​t​rag.

Übrigens kön­nen die frei­wil­li­gen Beiträge für Ausbildungszeiten auch als Aufwendungen für die Altersvorsorge bei der Steuer gel­tend gemacht wer­den. Konkrete Auskünfte hier­zu ertei­len Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater oder Finanzämter.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kos­ten­freie Servicetelefon unter Tel. 0800 100048016 und unter www​.drv​-rlp​.de.

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