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Vogelschutz: Feldvögel mögen kein Plastik

Vogel

Mainz. Die zuneh­men­de Versiegelung des Bodens durch Folienabdeckungen alar­miert die Vogelschützer. „Die groß­flä­chi­gen Plastikabdeckungen bei Sonderkulturen (bei­spiels­wei­se Spargel, Erdbeeren) gefähr­den mas­siv die ohne­hin rück­läu­fi­gen Feldvogelarten, sogar in Vogelschutzgebieten“, so Dr. Peter Keller, einer der Präsidenten der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz (GNOR). Beobachtungen der GNOR im „Vogelschutzgebiet Ober-Hilbersheimer Plateau“ bestä­ti­gen eine fast desas­trös zu nen­nen­de Entwicklung. 

Durch die Folienabdeckungen in Verbindung mit mono­to­nen Bewirtschaftungsflächen und ille­ga­len Niederobstplantagen sind gro­ße Teile des Vogelschutzgebietes für die Feldvogelarten bereits ver­lo­ren. Dies gilt etwa für die Wiesenweihe, bis vor eini­gen Jahren noch regel­mä­ßi­ger Brutvogel in dem Gebiet. „Die Art brü­tet dort nicht mehr, und wird bei der nun vor­han­de­nen Struktur kaum wie­der­kom­men“, meint Heinz Hesping, Vorsitzender des Arbeitskreises Rheinhessen der GNOR. „Und was für die Wiesenweihe zutrifft, gilt auch für Rebhühner, Wachteln, Feldlerchen, Wiesenschafstelzen, Grauammern, Kiebitze und allen dort vor­kom­men­den 26 wert­ge­ben­den Arten. Die Bestände fast aller Feldvogelarten sind im Vogelschutzgebiet im rasan­ten Sinkflug, und das ist nicht hinzunehmen“.

Dr. Peter Keller sieht die Ursache im stei­gen­den Erwerbsdruck der Landwirtschaft und einer fal­schen Landwirtschaftspolitik. Dies kön­ne aber kei­ne Entschuldigung oder hin­zu­neh­men­de Realität sein. „Nicht die Arten müs­sen sich in einem Schutzgebiet nach der Landbewirtschaftung rich­ten, son­dern umge­kehrt: Die Bewirtschaftung muss so sein, dass die Artenvielfalt gesi­chert und die natür­li­chen Lebensräume der Feldvögel erhal­ten blei­ben“. „Und die aktu­el­le Situation im VSG ist so dra­ma­tisch, dass Erhaltung nicht reicht, son­dern Veränderung zuguns­ten der Lebensräume statt­fin­den muss, ergänzt Heinz Hesping.

Die soge­nann­ten „Bewirtschaftungspläne“ für das Vogelschutzgebiet, die nach EU-Recht zwin­gend vor­ge­schrie­ben sind, sehen sol­ches auch vor. Aus Sicht der GNOR fehlt es aber an der Umsetzung, für die die Naturschutzbehörden in Absprache mit der Landwirtschaft zustän­dig sind. Die Folienabdeckungen und die Niederobstplantagen haben so stark zuge­nom­men, dass man von erheb­li­chen Beeinträchtigungen aller „wert­ge­ben­den Arten“ spre­chen muss. Für Vogelschützer ist nicht erkenn­bar, ob und wie die not­wen­di­gen Prüfungen auf Vereinbarkeit mit dem EU-Recht durch­ge­führt wer­den. Erkennbar ist aller­dings, dass die wert­ge­ben­den Feldvogelarten weder brü­ten noch ras­ten und Nahrung auf­neh­men und somit lang­sam aber sicher aus­ster­ben, wie die jähr­li­chen Zustandsberichte zeigen.

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