Am 18. Dezember ereignete sich folgender Schaden an der öffentlichen Kanalisationsanlage in der Grabenstraße in Bad Ems, welches sich sogar noch bis heute als Baustelle darstellt. Die Kanalisationsanlage des Kanalisationsbetreibers Verbandsgemeinde Bad Ems war augenscheinlich verstopft und die Fäkalien liefen zurück in die Keller und Wohnungen. Eine äußert brisante und eklige Angelegenheit.
Die Schäden für die Eigentümer und Mieter ist das eine Thema, noch viel schlimmer ist das Desaster, welches nach dem Öffnen des Straßen-Oberbelags zum Vorschein kam.
Etliche Kubikmeter sind komplett unterspült gewesen, das bedeutet hier war Gefahr in Verzug! Die Straße wurde temporär nur mittels des Oberbelages der Asphalttragschicht zusammen gehalten, darunter befand sich eine große leere Grube. (siehe Bild 1)
Die Grabenstraße, auf der zum Teil auch Schulbusse mit Kindern unterwegs sind, wäre beinahe dort eingebrochen und wir hätten hier fast eine Katastrophe zur Folge gehabt. Selbst Mitte Februar ist die Baustelle noch nicht abgeschlossen (siehe Bild 2)
Dies ist die eine Seite der Medaille, die andere beschäftigt sich mit der Kostenübernahme für die Mieter und Eigentümer.
Die Verbandsgemeinde Bad Ems, als verantwortlicher Verursacher verweigert den geschädigten Personen die Schadenersatzansprüche, hier wird der Steuerzahler wieder mal im REGEN stehen gelassen. Es bleibt den Betroffenen nichts anderes übrig als juristisch oder über die jeweiligen Verbraucherzentralen ihre Rechte durchzusetzen.
Jörg Volk, Brey