Region. Schluss mit Freiwilligkeit: Das Ausstellen von soge­nann­ten E‑Rechnungen wird nach Übergangsfristen ab dem 1. Januar Pflicht. Betroffen sind dann alle Rechnungsaussteller, die im noch lau­fen­den Jahr mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz erzie­len wer­den. Und ab Januar 2028 müs­sen sich auch alle klei­nen Unternehmen ver­bind­lich umge­stellt haben. Ab dann sind aus­nahms­los nur noch E‑Rechnungen erlaubt. Wer sich nicht dar­an hält, wird es dras­tisch zu spü­ren bekom­men: Es dro­hen Bußgelder bis zu 5.000 Euro nach dem Umsatzsteuergesetz. Noch gra­vie­ren­der: Das Finanzamt kann den Vorsteuerabzug ver­sa­gen, wenn Eingangsrechnungen nicht den Vorgaben ent­spre­chen. Außerdem kann es erheb­li­che wirt­schaft­li­che Schäden geben, wenn Geschäftspartner nicht kon­for­me Rechnungen zurück­wei­sen. Nach den GoBD (Grundsätze zur ord­nungs­ge­mä­ßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elek­tro­ni­scher Form sowie zum Datenzugriff) muss jedes Unternehmen auch alle ein­ge­hen­den und aus­ge­hen­den Rechnungen elek­tro­nisch und revi­si­ons­si­cher archivieren.

Die gesetz­li­che Grundlage ist § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes von 2024.

Einige Betriebe in der Region haben sich in den ver­gan­ge­nen Monaten bereits auf die Neuerungen im Rechnungswesen ein­ge­stellt und ent­spre­chen­de Software für die zuläs­si­gen Formate XRechnung und ZUGFeRD mit struk­tu­rier­ten XML-Rechnungsdaten ange­schafft. Während das Format XRechnung für Behörden rele­vant ist, arbei­ten Unternehmen und Geschäftsleute mit ZUGFeRD. Gegenüber dem RHA haben eini­ge Selbstständige bestä­tigt, dass die anfäng­li­che Skepsis nicht berech­tigt war. Nach eini­gen Wochen Eingewöhnungszeit funk­tio­nier­te das E‑Rechnungssystem im Alltag weit­ge­hend rei­bungs­los. Ratsam ist aber in jedem Fall, dass man bei der Umstellung Soft- und Hardware-Experten zur Hilfe holt, damit das Senden und Empfangen der Rechnungen pro­blem­los funk­tio­niert. Auch Steuerberater geben wert­vol­le Tipps bei der doch ein­schnei­den­den Umstellung.

Jetzt han­deln
Bei einem Vortrag vor Unternehmern in Koblenz nann­te ein Referent eine erschre­cken­de Zahl: Demnach haben nur knapp mehr als zehn Prozent die Umstellung auf E‑Rechnungen bereits voll­zo­gen. Der Experte mach­te deut­lich, dass alle Betriebe jetzt schnell han­deln soll­ten, da der Gesetzgeber dies klar fordere.

Im Ergebnis ist das Umstellen auf das E‑Rechnungssystem alles ande­re als eine Schikane. Unterm Strich wer­den sich sogar eini­ge Vorteile ein­stel­len. Durch die E‑Rechnung wird die Digitalisierung der deut­schen Wirtschaft geför­dert. Insbesondere im Rechnungswesen wer­den Prozesse ver­ein­facht. So müs­sen zukünf­tig die Rechnungsdaten beim Empfänger nicht noch­mals erfasst wer­den. Dadurch wer­den dop­pel­te Arbeitsgänge und hier­bei ent­ste­hen­de Fehler vermieden.

E-RechnungFür Betriebe, die Rechnungen stel­len und emp­fan­gen, gibt es auch Vorteile und Einsparpotenziale, wenn ein gro­ßer Teil von Buchungsbelegen nur noch in struk­tu­rier­ter elek­tro­ni­scher Form vor­liegt, die medi­en­bruch­frei (ohne einen Wechsel von Papier ins Digitale oder eine müh­sa­me Übertragung in ein ande­res System) wei­ter­ver­ar­bei­tet wer­den kön­nen. Und in naher Zukunft wird auch die geplan­te Einführung eines Meldesystems zur zeit­na­hen und trans­ak­ti­ons­be­zo­ge­nen elek­tro­ni­schen Meldung von bestimm­ten Rechnungsangaben an die Finanzverwaltung kom­men. Spätestens dann ist die Digitalisierung in einem wesent­li­chen Teil unse­rer Wirtschaft abgeschlossen.