VZ-RLP. Die neue Produktnorm für Stecker-Solar-Geräte bringt mehr Klarheit für Verbraucher. Vor allem beim Anschluss und bei der zuläs­si­gen Leistung gibt es jetzt ein­deu­ti­ge Regeln. Wer eine Anlage plant, soll­te fol­gen­de Punkte kennen.

Auch in der VDE-Norm ist jetzt vor­ge­se­hen, dass Balkonkraftwerke in vie­len Fällen an eine nor­ma­le Haushaltssteckdose (Schuko-Stecker) ange­schlos­sen wer­den dür­fen. Voraussetzung ist, dass Stecker oder Wechselrichter über die vor­ge­schrie­be­nen Schutzvorrichtungen ver­fü­gen. Die bis­her häu­fig gefor­der­te spe­zi­el­le Energiesteckvorrichtung („Wieland-Stecker“) ist wei­ter­hin erlaubt, aber nicht mehr zwin­gend nötig. Wichtig: Schließen Sie das Gerät immer direkt an eine Steckdose an – Mehrfachsteckdosen sind nicht zulässig.

Außerdem ist die Einspeiseleistung des Wechselrichters zu beach­ten. Diese darf höchs­tens 800 Watt betra­gen. Die Solarmodule dür­fen etwas grö­ßer sein: bis zu 960 Watt bei Schuko-Anschluss, bei einem Energiesteckvorrichtungsstecker sogar bis zu 2000 Watt. Zudem ist nur ein Balkonkraftwerk pro Haushalt erlaubt. Achten Sie vor dem Kauf auf die­se Angaben in den tech­ni­schen Daten, damit Ihre Anlage den Vorgaben entspricht.

Bei allen Fragen zur Eigenstromproduktion bera­ten die Energieberater der Verbraucherzentrale indi­vi­du­ell und kos­ten­frei nach vor­he­ri­ger Terminabsprache an über 70 Standorten in Rheinland-Pfalz.

Beratung in Boppard
Der Energieberater hat am Dienstag, 24. März, von 13 bis 16 Uhr Sprechstunde in der Stadthalle Boppard, Oberstraße 141–143, Lobby, ers­tes Obergeschoss. Die Beratungsgespräche sind kos­ten­los. Anmeldung unter Tel. 06742 103–0.