Region. Das „Ariston“, ein in den vergangenen Jahren beliebtes Restaurant in Lahnstein, ist seit dem 31. Dezember wegen Insolvenz geschlossen. Für Aufregung sorgte nicht die Tatsache, dass der Pächter seine Miete nicht mehr entrichten konnte. Schlimmer war das Chaos, das die Eigentümer vorfanden. Überall lagen Müll, Getränke und Lebensmittel wild verteilt herum. Ein schockierender Anblick. Vielleicht war das hinterlassene Chaos nur ein „unschöner Abschied“ nach der geschäftlichen Pleite. Für den RHA ist das Ariston-Aus Grund, beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und der Hygieneaufsicht im Rhein-Hunsrück-Kreis nachzufragen, wie Restaurants in der Region kontrolliert werden.
Dehoga-Kreisvorsitzender Stefan Mayer, der mit René Klütsch das Hotel und Restaurant „Landgasthof Eiserner Ritter“ führt, sieht Gastronomen grundsätzlich auch ethisch dazu verpflichtet, mit Lebensmitteln anständig umzugehen. „Zur täglichen Arbeit gehört natürlich, dass man im Betrieb für Sauberkeit, Ordnung und Hygiene sorgt. Aufräumen und Putzen sind nach Geschäftsschluss unerlässlich“, so Stefan Mayer. „Nach größeren Veranstaltungen können diese Arbeiten in Ausnahmefällen auch mal am darauffolgenden Morgen erledigt werden.“
Mayer sieht die Hygienebestimmungen für die Gastronomie, die von der Lebensmittelüberwachungsbehörde der Kreisverwaltung Simmern regelmäßig kontrolliert werden, positiv. „Unsere Betriebe werden etwa einmal jährlich unangekündigt in Augenschein genommen“, sagt der Dehoga-Kreisvorsitzende. „Die Mitarbeiter des Veterinäramtes sind keine Theoretiker. Sie verstehen etwas von unserem Geschäft. Da werden auch mal sinnvolle Dinge entdeckt und angesprochen, die wir im Tagesgeschäft nicht sehen“, lobt Mayer die Kontrollen. „Außerdem sorgen sie mit ihren Kontrollen dafür, dass nicht einzelne schwarze Schafe den Ruf unserer ganzen Branche schaden können.“
In der Kreisverwaltung legt man Wert auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der Gastronomie. „Unsere Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte im Veterinäramt unterstützen Betriebe auch beratend bei Fragen zur Betriebsgründung oder bei Gaststättenkonzessionen“, teilt die Behörde dem RHA auf Anfrage mit. Die Kontrollen erfolgen je nach Risiko und nach festgestellten Mängeln und nach eingegangenen Beschwerden auch engmaschig und kurzfristig.
„Bei festgestellten Mängeln in der Lebensmittelhygiene ordnet das amtliche Personal die Behebung an. Je nach Mangel gibt es entweder eine sofortige Behebungspflicht oder eine längere Frist. In seltenen Fällen können auch Bußgelder, Strafverfahren oder Betriebsschließungen folgen“, so die Mitteilung aus dem Kreishaus.

























