Region. Das „Ariston“, ein in den ver­gan­ge­nen Jahren belieb­tes Restaurant in Lahnstein, ist seit dem 31. Dezember wegen Insolvenz geschlos­sen. Für Aufregung sorg­te nicht die Tatsache, dass der Pächter sei­ne Miete nicht mehr ent­rich­ten konn­te. Schlimmer war das Chaos, das die Eigentümer vor­fan­den. Überall lagen Müll, Getränke und Lebensmittel wild ver­teilt her­um. Ein scho­ckie­ren­der Anblick. Vielleicht war das hin­ter­las­se­ne Chaos nur ein „unschö­ner Abschied“ nach der geschäft­li­chen Pleite. Für den RHA ist das Ariston-Aus Grund, beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und der Hygieneaufsicht im Rhein-Hunsrück-Kreis nach­zu­fra­gen, wie Restaurants in der Region kon­trol­liert werden.

Küche-Landgasthof-Eiserner-RitterDehoga-Kreisvorsitzender Stefan Mayer, der mit René Klütsch das Hotel und Restaurant „Landgasthof Eiserner Ritter“ führt, sieht Gastronomen grund­sätz­lich auch ethisch dazu ver­pflich­tet, mit Lebensmitteln anstän­dig umzu­ge­hen. „Zur täg­li­chen Arbeit gehört natür­lich, dass man im Betrieb für Sauberkeit, Ordnung und Hygiene sorgt. Aufräumen und Putzen sind nach Geschäftsschluss uner­läss­lich“, so Stefan Mayer. „Nach grö­ße­ren Veranstaltungen kön­nen die­se Arbeiten in Ausnahmefällen auch mal am dar­auf­fol­gen­den Morgen erle­digt werden.“

Mayer sieht die Hygienebestimmungen für die Gastronomie, die von der Lebensmittelüberwachungsbehörde der Kreisverwaltung Simmern regel­mä­ßig kon­trol­liert wer­den, posi­tiv. „Unsere Betriebe wer­den etwa ein­mal jähr­lich unan­ge­kün­digt in Augenschein genom­men“, sagt der Dehoga-Kreisvorsitzende. „Die Mitarbeiter des Veterinäramtes sind kei­ne Theoretiker. Sie ver­ste­hen etwas von unse­rem Geschäft. Da wer­den auch mal sinn­vol­le Dinge ent­deckt und ange­spro­chen, die wir im Tagesgeschäft nicht sehen“, lobt Mayer die Kontrollen. „Außerdem sor­gen sie mit ihren Kontrollen dafür, dass nicht ein­zel­ne schwar­ze Schafe den Ruf unse­rer gan­zen Branche scha­den können.“

In der Kreisverwaltung legt man Wert auf eine gute und kon­struk­ti­ve Zusammenarbeit mit der Gastronomie. „Unsere Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte im Veterinäramt unter­stüt­zen Betriebe auch bera­tend bei Fragen zur Betriebsgründung oder bei Gaststättenkonzessionen“, teilt die Behörde dem RHA auf Anfrage mit. Die Kontrollen erfol­gen je nach Risiko und nach fest­ge­stell­ten Mängeln und nach ein­ge­gan­ge­nen Beschwerden auch eng­ma­schig und kurzfristig.

„Bei fest­ge­stell­ten Mängeln in der Lebensmittelhygiene ord­net das amt­li­che Personal die Behebung an. Je nach Mangel gibt es ent­we­der eine sofor­ti­ge Behebungspflicht oder eine län­ge­re Frist. In sel­te­nen Fällen kön­nen auch Bußgelder, Strafverfahren oder Betriebsschließungen fol­gen“, so die Mitteilung aus dem Kreishaus.