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Für Steuererklärung 2020: Rentenversicherung bescheinigt Rentenhöhe

Speyer. Auch Rentner müs­sen bis zum 31. Juli ihre Steuererklärung für 2020 abge­ben. Die Deutsche Rentenversicherung beschei­nigt ihnen dazu die Höhe der Rente und der gezahl­ten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2020. Diese Angaben kön­nen in die Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ ein­ge­tra­gen werden.

Bescheinigung online oder telefonisch anfordern

Wer Anfang des Jahres kei­ne Rentenbezugsmitteilung 2020 von der Rentenversicherung erhal­ten hat, kann die­se unter www​.deut​sche​-ren​ten​ver​si​che​rung​.de/​s​t​e​u​e​r​b​e​s​c​h​e​i​n​i​g​ung oder unter der kos­ten­lo­sen Service-Nummer Tel. 0800 100048016 anfor­dern. Dazu braucht man nur die Versicherungsnummer. Zugeschickt wird sie dann per Post.

Steuererklärung wird einfacher

Übrigens: Die Rentenversicherung hat die Daten bereits Anfang des Jahres auch an die Finanzämter über­mit­telt. Für Rentenbezieher wird die Steuererklärung damit ein­fa­cher. Seit die­sem Jahr müs­sen sie die Werte nicht mehr selbst in die ent­spre­chen­den Vordrucke ein­tra­gen. Über ihre Rentenbezugsbescheinigung wis­sen sie aber, was dem Finanzamt gemel­det wurde. 

Nicht jeder Rentner muss Steuern zahlen

Viele Rentner müs­sen kei­ne Steuern zah­len. Wer 2020 erst­mals eine Rente bekom­men hat, muss erst Steuern zah­len, wenn die Bruttorente höher als rund 13.700 Euro jähr­lich ist (bei Verheirateten sind es 27.400 Euro) oder wenn zusätz­lich zur Rente noch ande­re Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt wer­den. Auskünfte zu steu­er­li­chen Fragen dür­fen nur die Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter Tel. 0800 100048016 und unter www​.drv​-rlp​.de.

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