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Haus & Grund: Einigung zum Heizungsgesetz wird zum Pyrrhussieg für Mieter

Heizung

Eigentümerverband sieht die Belastungen der Wärmewende absolut ungleich verteilt 

Mainz. „Das neue Heizungsgesetz bringt die Energiewende in ver­mie­te­ten Gebäuden zum Stillstand, denn die Vermieter wer­den auf den meis­ten Kosten sit­zen blei­ben.“ So kom­men­tier­te Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die bekannt gewor­de­nen Pläne der Ampel-Koalition. Und Christoph Schöll, Landesvorsitzender Haus & Grund Rheinland-Pfalz, ist der Meinung, dass „die Belastungen durch einen Heizungstausch abso­lut ungleich ver­teilt sind. Es ist eine nicht hin­zu­neh­men­de Belastung der vie­len pri­va­ten Vermieter, die in Rheinland-Pfalz das Gerüst der Wohnungswirtschaft sind, dass die­se das Kostenrisiko mehr oder weni­ger im Alleingang schul­tern müssen.“

Mit einer Modernisierungsumlage von maxi­mal 50 Cent kön­ne kein pri­va­ter Kleinvermieter ein Heizungssystem auf kli­ma­neu­tral umstel­len. Das wür­de den erhöh­ten Wohnwert, der sich bei den Mietern auch in nied­ri­ge­ren Heizkosten nie­der­schla­gen soll, nicht ansatz­wei­se ange­mes­sen wider­spie­geln. Dazu Christoph Schöll: „Diese soge­nann­te Kappungsgrenze bedeu­tet für Mieter maxi­mal 50 Euro mehr pro Jahr bei einer 100-Quadratmeter-Wohnung – bei der Höhe der Investitionen durch den Eigentümer und dem abzu­se­hen­den Mehrwert für die Mieter ist das ein schlech­ter Witz.“ Diese Regelung wird für vie­le Mieter ein Pyrrhussieg sein, weil sich pri­va­te Vermieter unter die­sen Bedingungen eine Heizungssanierung schlicht nicht leis­ten kön­nen und die alte Gas- oder Ölheizung daher so lan­ge wie irgend­wie mög­lich behal­ten wer­den. Das führt bei stei­gen­den Gas- und Ölpreisen wie­der­um im lau­fen­den Betrieb zu höhe­ren Heizkosten für die Mieter.

Als unzu­rei­chend wer­tet Verbandschef Warnecke zudem den Ansatz, tech­ni­sche Wahlfreiheit zu gewäh­ren, ohne eine beschleu­nig­te Planung der Städte und Gemeinden fest­zu­schrei­ben. „Wer eine neue Heizung ein­baut, kann dies bis 2045 nicht ein zwei­tes Mal bezah­len und muss daher heu­te wis­sen, wel­che Energie er erhält.“ Die gesetz­li­che Technologieoffenheit sei für die Eigentümer ohne die­ses Wissen in der Praxis wert­los. Dazu Christoph Schöll: „Bekanntlich ist kom­mu­na­le Wärmeplanung in Rheinland-Pfalz so gut wie nicht exis­tent, vor allem bei den vie­len klei­ne­ren Gemeinden im länd­li­chen Raum. Es bleibt also abzu­war­ten, ob die drei Ampelparteien am Ende eine aus­ge­wo­ge­ne Gesetzesreform hin­krie­gen, die die vie­len Immobilieneigentümer in unse­rem Bundesland mit­nimmt, anstatt die­se zu ent­täu­schen. Da aber das Gesetz zur kom­mu­na­len Wärmeplanung erst Ende des Jahres beschlos­sen wer­den soll, ist das eine Rechnung mit vie­len Unbekannten.“ 

Fakt ist, dass auch aktu­ell immer noch vie­le Details in der prak­ti­schen Umsetzung unklar sind, etwa die Ausgestaltung einer eigen­tü­mer­freund­li­chen Härtefallklausel. „Die Flickschusterei“, so Verbandsvorsitzender Schöll, „die wir in den ver­gan­ge­nen Monaten bei einem für die meis­ten Menschen im Land so wich­ti­gen Gesetz erlebt haben, das lang­fris­ti­ge Entscheidungen und Investitionen bestim­men wird, ver­bie­tet eigent­lich jede Hektik. Es wäre bes­ser gewe­sen, man hät­te sich die Zeit bis nach der Sommerpause des Bundestags genom­men, um den Job richtigzumachen.“

Als klei­nen Lichtblick bezeich­nen Warnecke und Schöll hin­ge­gen die Ankündigungen zur geplan­ten Förderung. Aber auch dazu bleibt abzu­war­ten, wie die end­gül­ti­gen Regelungen kon­kret aus­se­hen werden.

Hintergrund:
Große Mehrheit ist Kleinvermieter und benötigt Wohnungen zur Altersvorsorge

80 Prozent der Haus & Grund-Mitglieder besit­zen­der nur ein bis zehn Wohneinheiten, das heißt sie sind typi­sche Kleinvermieter sind. Zudem sind mehr als 70 Prozent der Mitglieder über 60 Jahre alt. Dies zeigt die gro­ße Bedeutung der pri­va­ten Immobilie(n) für die Altersvorsorge. Darüber hin­aus sind die Haus & Grund-Mitglieder kei­nes­wegs auto­ma­tisch „Großverdiener“. Über 50 Prozent der Haus & Grund-Mitglieder erzie­len weni­ger als 10.000 Euro an jähr­li­chen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Darüber hin­aus wird bei einem Drittel mit der Vermietung gera­de mal eine Kostendeckung erreicht, wäh­rend nur bei zwei Drittel der Befragten die Einnahmen die Ausgaben übersteigen.

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