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Darf die Anlage aufs Asbestdach?

Bau am Haus

VZ-RLP. Wer über die Installation einer Photovoltaik- oder Solaranlage nach­denkt, soll­te sich zunächst ver­ge­wis­sern, ob der Dachstuhl bau­lich geeig­net ist. Denn die Anlage soll wäh­rend der nächs­ten 30 Jahre mög­lichst auf dem Dach mon­tiert blei­ben. Neben einem grund­sätz­lich guten Zustand von Statik und Bedachung ist bei Altbauten das Dachmaterial entscheidend:

Die Montage von PV- und Solaranlagen auf Asbestzementdächern ist grund­sätz­lich ver­bo­ten, da die­se weder began­gen noch bear­bei­tet wer­den dür­fen, um kei­ne Asbestfasern frei­zu­set­zen. Ob eine Bedachung Asbestzement ent­hält, kann anhand des Baujahres, einer Anfrage beim Hersteller oder mit­tels Materialprobe geklärt wer­den. Nach 1991 ein­ge­deck­te Dächer soll­ten kein Asbest mehr ent­hal­ten. Da teil­wei­se aber bereits seit 1984 asbest­freie Faserzemente ein­ge­setzt wur­den, bringt bei älte­ren Dächern nur eine Anfrage bei der Herstellerfirma oder eine Materialprobe Klarheit.

Asbesthaltige Eindeckungen müs­sen durch ein Fachunternehmen ent­fernt wer­den, bevor Module mon­tiert wer­den dür­fen. Wird das Dach saniert, soll­te vor­ab geprüft wer­den, ob eine Dachdämmung erfor­der­lich ist. Wenn die Dämmung über die gesetz­li­chen Mindestanforderungen hin­aus­geht, kön­nen dafür Fördermittel bean­tragt wer­den. Bei der Förderung der Dachdämmung kön­nen die zusätz­li­chen Kosten für die Abbrucharbeiten und Asbestentsorgung berück­sich­tigt werden.

Bei wei­te­ren Fragen rund um Solaranlagen und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Beratung ist per­sön­lich und fin­det nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt.

Beratung in Boppard

In Boppard fin­den die nächs­ten Beratungstermine am Dienstag, 26. März, 13 bis 16 Uhr, statt. Die Beratung ist kos­ten­frei und fin­det aktu­ell tele­fo­nisch statt. Anmeldung unter Tel. 06742 103–0.

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