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Brandschutz fürs Eigenheim

Vorbeugende Maßnahmen gegen Feuer und Rauch

Berlin. Jedes Jahr gibt es in Deutschland zahl­rei­che Brände, die Menschenleben kos­ten, vie­le  Verletzte nach sich zie­hen und hohe Sachschäden ver­ur­sa­chen. Damit Feuer und Rauch gar nicht erst ent­ste­hen und im Ernstfall schnellst­mög­lich eine Brandbekämpfung erfol­gen kann, soll­ten Bauherren im Vorfeld ver­schie­de­ne Maßnahmen tref­fen, die als vor­beu­gen­der Brandschutz zusam­men­ge­fasst wer­den. Dieser glie­dert sich in den bau­li­chen, anlagen­tech­ni­schen sowie den betrieb­lich-orga­ni­sa­to­ri­schen Brandschutz. Gesetzlich regeln die ein­zel­nen Bundesländer die­se Vorschriften auf Grundlage der Musterbauordnung. 

„Genaue Anforderungen an die Baugestaltung, die Bauausführung und die ver­wend­ba­ren Bauprodukte las­sen sich in den ein­zel­nen Landesbauordnungen fin­den. Grundsätzlich müs­sen bau­li­che Anlagen jedoch immer so beschaf­fen sein, dass der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vor­ge­beugt wird sowie die Rettung von Menschen und Tieren plus wirk­sa­me Löscharbeiten mög­lich sind“, erklärt Tassilo Soltkahn, Architekt und Vorstand der Soltkahn AG, und ergänzt: „Für Unternehmensobjekte und öffent­li­che Gebäude gilt es im Rahmen des vor­beu­gen­den Brandschutzes auch Rettungswegkonzepte zu erstel­len, tech­ni­sche Anlagen wie Feuerlöschsysteme oder Lüftungsanlagen ein­zu­set­zen und Mitarbeiter zu schu­len, bei­spiels­wei­se zu Brandschutz- und Räumungshelfern.“ 

Im Vergleich zu vie­len ande­ren Ländern sind die Anforderungen an den vor­beu­gen­den Brandschutz in Deutschland damit sehr hoch, trotz­dem gibt es immer noch jedes Jahr Brandtote. In ihren eige­nen vier Wänden sind Bürger für den vor­beu­gen­den Brandschutz näm­lich selbst zuständig.

Rauchmelder und Fluchtwege

Mindestanforderungen für den Brandschutz bei Einfamilienhäusern sind gering. Solange Bauherren die erfor­der­li­chen Abstände zur Grundstücksgrenze ein­hal­ten, müs­sen kei­ne wei­te­ren beson­de­ren Brandschutzmaßnahmen vor­ge­nom­men wer­den. Für einen siche­ren Brandschutz lässt sich der Grundschutz nach der Landesbauordnung jedoch erwei­tern und von Architekten und Bauunternehmern umsetzen. 

„So emp­fiehlt es sich, wenn mög­lich bei­spiels­wei­se mehr als nur den einen gefor­der­ten Fluchtweg aus jedem Geschoss – den über das Treppenhaus – ein­zu­pla­nen. Treppen kön­nen sich näm­lich schnell mit Rauchgasen fül­len. Im Ober- und Dachgeschoss bie­ten sich gut erreich­ba­re Balkone und gro­ße bezie­hungs­wei­se boden­tie­fe Fenster an, die Rettungskräfte gut errei­chen. Für Körperbehinderte gilt es bar­rie­re­freie Fluchtwege zu pla­nen“, sagt Soltkahn. 

Für Neubauten gibt es außer­dem in allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht, für Bestandsbauten gilt die­se Pflicht über­all außer in Sachsen. Mittlerweile müs­sen Rauchmelder also fast flä­chen­de­ckend ange­bracht wer­den, doch es fehlt die Überprüfung der Anbringung und Funktion. Die Eigenverantwortung der Hausbesitzer ist damit sehr hoch. Rauchmelder ret­ten jedoch Leben, denn vie­le Brände ent­ste­hen nachts. Und die größ­te Gefahr ent­steht nicht durch Flammen, son­dern durch Rauchgase.

Brandschutz für denkmalgeschützte Gebäude

Bei denk­mal­ge­schütz­ten Gebäuden ste­hen Architekten und Bauingenieure außer­dem vor der Herausforderung, Brandschutz und Denkmalpflege zusam­men­zu­brin­gen. Der Denkmalschutz will den ori­gi­na­len Baubestand erhal­ten – ins­be­son­de­re im Hinblick auf die Originalsubstanz und das äuße­re Erscheinungsbild –, für den Brandschutz ste­hen der Schutz von Menschen und Tieren und das Eindämmen der Brandausbreitung an ers­ter Stelle. Bei recht­zei­ti­ger Einbindung von Fachpersonal in das Planungsgeschehen las­sen sich jedoch bau­recht­li­che Vorgaben, Brandschutz, Denkmalschutz sowie Wirtschaftlichkeit mit­ein­an­der ver­ei­nen und die Brandschutzmaßnahmen an die his­to­ri­sche Bausubstanz anpas­sen bezie­hungs­wei­se durch Kompensation sinn­voll ersetzen. 

„Beim Ausbau von Dachgeschossen in denk­mal­ge­schütz­ten Gebäuden benö­ti­gen Bauherren zum Beispiel den Nachweis eines zwei­ten Fluchtwegs auf­grund bau­ord­nungs­recht­li­cher Forderungen. Gauben könn­ten einen sol­chen bie­ten, doch der Erhalt der his­to­ri­schen Dachlandschaft mit inter­es­san­ten Charakteristiken wie spe­zi­el­len Dachformen oder Aufbauten gehört zu einem wich­ti­gen Teil des Denkmalschutzes, sodass hier nicht immer Veränderungen mög­lich sind“, weiß der Architekt. 

Durch eine von ihm ent­wi­ckel­te Fluchtweggaube las­sen sich jedoch zwei in Trittstellung gebrach­te Stufen über die Traufe hin­weg nach außen klap­pen, sodass eine geeig­ne­te Rettungsfläche für die Feuerwehr ent­steht. In geschlos­se­nem Zustand bleibt die Fluchtweggaube jedoch als sol­che unsicht­bar und ver­än­dert damit nicht das ursprüng­li­che Erscheinungsbild des Gebäudes. Durch die­se und ähn­li­che bau­li­che Lösungen las­sen sich die Ansprüche des Denkmal- und Brandschutzes vereinen.

Weitere Informationen unter www​.solt​kahn​.de

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