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Zum Bericht „Reede: Stadt holt sich rechtlichen Beistand“ in der Rhein-Hunsrück-Zeitung (RHZ) vom 6. August

RHA Leserpost

Als ich den Bericht in der Ausgabe der RHZ vom 6. August gele­sen habe, hat­te ich zunächst den Eindruck, mög­li­cher­wei­se eine ande­re Stadtratssitzung am 12. Juli im Livestream auf www​.bop​pard​.de mit­ver­folgt zu haben. Deshalb hat­te ich mir die Beratung zu dem rele­van­ten Tagesordnungspunkt auf dem unter www​.bop​pard​.de bereit­ste­hen­den Video „Stadtratssitzung am 12. Juli 2021“ noch ein­mal ange­se­hen. Ich hat­te doch die rich­ti­ge Sitzung mit­ver­folgt! Wolfgang Spitz hat bekräf­tigt, dass es bei sei­nem Antrag bleibe. 

Im Sitzungsmitschnitt unter 3:24:02 nach­zu­se­hen und nach­zu­hö­ren ist, dass der Vorsitzende den Antrag, so wie er gestellt wur­de, zur Abstimmung gestellt hat. Dem hat der Stadtrat mit 20 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und zehn Enthaltungen zuge­stimmt und damit Beschluss gefasst, nicht irgend­ein Anwaltsbüro zu beauf­tra­gen, son­dern das in der­art spe­zi­el­len Rechtsfragen beson­ders ver­sier­te Anwaltsbüro Geulen & Klinger, und zwar in Person des Rechtsanwaltes Prof. Dr. Remo Klinger. 

Der Sitzungsmitschnitt deckt sich also mit mei­ner Erinnerung. Ich den­ke, dass die Niederschrift über die Stadtratssitzung auch zu die­sem Punkt die Faktenlage wie­der­ge­ben wird. Das Vorhaben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ist für Bad Salzig, unse­re Heimat und das Welterbe exis­ten­ti­ell. Mit Interesse konn­te ich am 6. August im Rahmen mei­ner Akteneinsicht beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt in Bingen einen Vermerk der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zur Kenntnis neh­men. In die­sem Vermerk ist unter ande­rem aus­ge­führt, dass die geplan­ten Maßnahmen über den Erhalt des bestehen­den Zustandes hin­aus­ge­hen und den wid­mungs­ge­mä­ßen Zustand nicht wie­der herstellen. 

Es han­de­le sich bei der Maßnahme in Bad Salzig nicht um eine blo­ße Unterhaltungsmaßnahme. Im Weiteren kommt die Generaldirektion zwar zu dem Ergebnis, dass es sich um eine Maßnahme der gestei­ger­ten Unterhaltung han­de­le und somit ein Planungsfeststellungsverfahren nicht erfor­der­lich sei, aber die Argumentation, die zu die­sem Ergebnis geführt hat, ist für eine recht­li­che Vertiefung durch den per Stadtratsbeschluss zu beauf­tra­gen­den Fachanwalt gera­de­zu prädestiniert.

Burkhard Höhlein, Bad Salzig

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