Website-Icon Rhein-Hunsrück-Anzeiger

Leserbrief zu den Wahlen

RHA Leserpost

Bezug nehmend auf die seit gerau­mer Zeit allent­hal­ben zu sehen­der Wahlpropaganda in jeg­li­cher Form muss ich doch ein­mal Folgendes vorbringen.

Wir befin­den uns zur­zeit in einem Superwahljahr. Beginnend mit Bürgermeisterwahlen, Kommunalwahlen wie auch in naher Zukunft Wahlen auf Landes- und Bundesebene. Natürlich kommt man nicht umhin alle gefühl­te zehn Meter an irgend­ei­nem Plakat vor­bei, auf wel­chem man von allen mög­li­chen Bewerbern und Personen ange­strahlt wird. Das Gleiche fin­det man in jeder Zeitschrift.

So weit, so gut. Der eine mag sich poli­tisch enga­gie­ren und inter­es­sie­ren, der ande­re nicht. Alles und jeder hat dies­be­züg­lich in unse­rer Demokratie natür­lich sei­ne Berechtigung, kei­ne Frage.

Mit Blick auf die der­zei­tig statt­fin­den­de Pandemie mit allen erdenk­li­chen Einschränkungen fin­de ich es per­sön­lich jedoch schon als eine Frechheit, mög­lichst viel „Wahlvolk“ zum Gang an die Wahlurne zu bewe­gen. Natürlich hat jeder die Möglichkeit einer Briefwahl, ok.

Kann man sich jedoch in die­ser schwe­ren Zeit nicht aus­schließ­lich auf eine Briefwahl beschrän­ken und ver­stän­di­gen? Ist es unbe­dingt not­wen­dig, an jeder Ecke Wahllokale zu öff­nen, Wahlhelfer und Wähler zu gefähr­den, nur zum Zweck, dass jeder sei­nen ange­streb­ten Posten und die gewünsch­te Position bekommt?

In vie­len Bereichen ist sämt­li­cher Kontakt bei Strafe noch unter­sagt. Friseure, gas­tro­no­mi­sche Betriebe, Künstler mit allen damit zusam­men­hän­gen­den Gewerben und Gewerken, ver­schie­de­ne Solo­selbst­stän­di­ge und diver­se klei­ne Betriebe kön­nen und dür­fen nicht tätig wer­den. Wie vie­le von ihnen ste­hen bereits wei­nend und ver­zwei­felt vor ihrer zer­schmet­ter­ten Existenz und wis­sen nicht mehr aus noch ein.

Hilfen wer­den staat­li­cher­seits ver­spro­chen, ja sogar „erwei­tert“, kom­men jedoch bis dato nicht an, wie all­ge­mein bekannt. Sogar die meis­ten Novemberhilfen ste­hen immer noch aus und bräuch­ten jetzt eigent­lich nicht mehr aus­ge­zahlt wer­den, weil es sehr vie­le der ver­zwei­felt hil­fe­su­chen­den Antragsteller gar nicht mehr gibt.

Ich glau­be kaum, dass in den zuvor genann­ten Bereichen schlech­te­re Schutzmaßnahmen mög­lich wären als in diver­sen Wahllokalen. Aber, wie bereits gesagt, jeg­li­che Tätigkeit ist ver­bo­ten und somit, auf Existenz gese­hen, viel­fach zum Tode ver­ur­teilt oder bereits schon gestor­ben. Aber zu den Wahlen ist es auf ein­mal mög­lich, meh­re­re Personen zusam­men­kom­men zu  lassen, nur um heiß begehr­te Posten zu verteilen.

Wie unmo­ra­lisch ist das denn? Solidarität mit vie­len zer­stör­ten Existenzen? Keine Spur. Wird hier nicht zum rei­nen Eigennutz mit zwei­er­lei Maß gemessen?

Wie bereits gesagt – Briefwahl ok. Aber in die­sen Zeiten ein Urnengang? Muss das sein und könn­te man da nicht mehr Feingefühl erwarten?

Es grüßt

Stefan de Kunder, St. Goar

Die mobile Version verlassen