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Beinaheunfall in Bad Ems und die Folgen für die Anwohner

Am 18. Dezember ereig­ne­te sich fol­gen­der Schaden an der öffent­li­chen Kanalisationsanlage in der Grabenstraße in Bad Ems, wel­ches sich sogar noch bis heu­te als Baustelle dar­stellt. Die Kanalisationsanlage des Kanalisationsbetreibers Verbandsgemeinde Bad Ems war augen­schein­lich ver­stopft und die Fäkalien lie­fen zurück in die Keller und Wohnungen. Eine äußert bri­san­te und ekli­ge Angelegenheit.

Die Schäden für die Eigentümer und Mieter ist das eine Thema, noch viel schlim­mer ist das Desaster, wel­ches nach dem Öffnen des Straßen-Oberbelags zum Vorschein kam.

Etliche Kubikmeter sind kom­plett unter­spült gewe­sen, das bedeu­tet hier war Gefahr in Verzug! Die Straße wur­de tem­po­rär nur mit­tels des Oberbelages der Asphalttragschicht zusam­men gehal­ten, dar­un­ter befand sich eine gro­ße lee­re Grube. (sie­he Bild 1)

Die Grabenstraße, auf der zum Teil auch Schulbusse mit Kindern unter­wegs sind, wäre bei­na­he dort ein­ge­bro­chen und wir hät­ten hier fast eine Katastrophe zur Folge gehabt. Selbst Mitte Februar ist die Baustelle noch nicht abge­schlos­sen (sie­he Bild 2)

Dies ist die eine Seite der Medaille, die ande­re beschäf­tigt sich mit der Kostenübernahme für die Mieter und Eigentümer.

Die Verbandsgemeinde Bad Ems, als ver­ant­wort­li­cher Verursacher ver­wei­gert den geschä­dig­ten Personen die Schadenersatzansprüche, hier wird der Steuerzahler wie­der mal im REGEN ste­hen gelas­sen. Es bleibt den Betroffenen nichts ande­res übrig als juris­tisch oder über die jewei­li­gen Verbraucherzentralen ihre Rechte durchzusetzen.

Jörg Volk, Brey

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