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Antwort zum Leserbrief „ Ja, so geht Demokratie“ im RHA, Ausgabe 50 vom 9. Dezember

RHA Leserpost

Bevor man schreibt und zu all­ge­mei­nen Belehrungen über Demokratie anhebt, soll­te man erst ein­mal genau recher­chie­ren, um was es geht.

Ein gül­ti­ger und wirk­sa­mer Einwohnerantrag muss von zwei Prozent der Einwohner unter­stützt wer­den, also zwei Prozent von 7.470 Einwohnern = 150 Bürgern. Gestellt wur­de er von mehr als der dop­pel­ten Zahl, näm­lich 307, die in nur zwei Tagen zusam­men­ka­men, weil die Zeit dräng­te. Laut Gemeindeordnung muss sich dann der Stadtrat inner­halb von drei Monaten damit beschäf­ti­gen. Wie vie­le Bürger unter­schrie­ben hät­ten, wenn der Antrag zwei Wochen oder län­ger in den Geschäften Boppards zur Unterschrift aus­ge­le­gen hät­te, weiß niemand.

Und bei einer Petition han­delt es sich um ein Grundrecht aus der Verfassung; sie kann auch von einem ein­zi­gen Bürger gestellt werden.

Der Einwohnerantrag hat­te nur das Ziel, dass sich der Stadtrat Boppard noch­mal mit der Skateranlage beschäf­tigt, dar­über dis­ku­tiert und abstimmt. Die 307 Unterstützer oder 4,11 Prozent woll­ten also nicht die Demokratie außer Kraft set­zen und 95,89 Prozent der Bürger domi­nie­ren, son­dern dass der zu 100 Prozent demo­kra­tisch gewähl­te Stadtrat sich noch­mal mit einem Thema beschäf­tigt. Was ist dar­an undemokratisch?

Das aber war nicht im Interesse des Bürgermeisters. Der Gang vor Gericht war nur des­halb not­wen­dig, weil der Bürgermeister den Einwohnerantrag ins Leere lau­fen las­sen, sich auto­kra­tisch dar­über hin­weg­set­zen und Fakten schaf­fen woll­te. Er hat uns Bürgern letzt­lich auch kei­ne Chance gelas­sen und Fakten geschaf­fen, denn bevor die Antragsteller das Urteil kann­ten, waren die Bäume gefällt. Das Gericht hat den Antrag aus for­ma­len Gründen abge­lehnt, in der Sache aber nichts entschieden.

Dieter Kirchner

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