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Bundesweit vermehrtes Auftreten von Ringelröteln – auch im Rhein-Hunsrück-Kreis

Arzt - Untersuchung

Simmern. Seit Anfang die­ses Jahres haben sich bun­des­weit und auch im Rhein-Hunsrück-Kreis die Meldungen von Erkrankungen von Kindern an Ringelröteln stark erhöht. Durch die Erkrankungswellen errei­chen das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung ver­mehrt Anfragen von besorg­ten Eltern und Mitarbeitenden aus Gemeinschaftseinrichtungen. 

Das Gesundheitsamt nimmt dies zum Anlass, Betroffene über Ringelröteln zu informieren:

Was sind Ringelröteln?
Ringelröteln wer­den durch ein Virus aus­ge­löst. Sie gehö­ren zu den fünf Kinderkrankheiten, die Ausschlag ver­ur­sa­chen kön­nen. Mit Röteln haben Ringelröteln außer dem Namen nichts gemein­sam. Die bei­den Krankheiten wer­den von unter­schied­li­chen Erregern ausgelöst.

Wer kann betrof­fen sein?
Mit den Erregern der Ringelröteln infi­zie­ren sich vor allem Kinder im Vorschulalter. Ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene kön­nen sich aber eben­falls anste­cken. Im Erwachsenenalter ver­lau­fen die sonst meist mil­den Erkrankungen häu­fig schwerer.

Wie erfolgt die Ansteckung?
Die Ansteckung erfolgt durch Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen), höchst­wahr­schein­lich nur vor Ausbruch der Erkrankung. Die Inkubationszeit (Ansteckung bis Ausbruch) beträgt 13 bis 17 Tage, die Erkrankungsdauer 10 bis 14 Tage. 

Wie kann man sich schützen?
Waschen Sie sich regel­mä­ßig und gründ­lich die Hände mit Wasser und Seife. Vermeiden Sie es, mit unge­wa­sche­nen Händen ins Gesicht, vor allem an Mund, Nase und Augen zu fas­sen. Es wird eine ver­mehr­te Flächen- und Händedesinfektion mit einem voll viru­zi­den Mittel drin­gend empfohlen.

Eine Impfung gegen Ringelröteln gibt es nicht.

Eine Verhinderung der Ausbreitung ist wegen der Infektiosität vor Erkrankungsbeginn schwierig.

Wie ist der Krankheitsverlauf?
Der Krankheitsverlauf ist über­wie­gend harm­los, begin­nend mit „schmet­ter­lings­för­mi­gem“ Ausschlag auf bei­den Wangen. Es folgt die Weiterverbreitung auf die Extremitäten, sel­ten kommt es zu Juckreiz oder Gelenkbeschwerden. 

Sobald der Ausschlag auf­tritt, ist die Ansteckungsgefahr in der Regel vor­über. Nach sie­ben bis zehn Tagen ist der Ausschlag rest­los verschwunden. 

Dürfen Kindergarten und Schule besucht werden?
Die klei­nen Patienten mit Hautausschlag kön­nen trotz­dem in den Kindergarten und die Schule gehen, denn die Ansteckungsgefahr ist in den Tagen am höchs­ten, bevor der Hautausschlag zu sehen ist.

Was gilt für Schwangere?
Eine Gefährdung besteht für Schwangere, die nicht gegen den Erreger der Ringelröteln immun sind. Dies lässt sich durch eine Blutuntersuchung feststellen.

Nicht immu­ne Schwangere, ins­be­son­de­re bis zur 20. Schwangerschaftswoche, die Kontakt mit infi­zier­ten Personen hat­ten, soll­ten umge­hend Rücksprache mit ihrem Gynäkologen/Hausarzt halten. 

Weitere Informationen fin­den Betroffene auf der Homepage der Bundeszentrale für gesund­heit­li­che Aufklärung: www​.infek​ti​ons​schutz​.de/​e​r​r​e​g​e​r​s​t​e​c​k​b​r​i​e​f​e​/​r​i​n​g​e​l​r​o​e​t​eln.

Das Gesundheitsamt erin­nert in dem Zusammenhang auch an die Meldepflicht für Infektionskrankheiten nach § 34 Infektionsschutzgesetz. Bei Fragen kön­nen sich Betroffene auch an das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung wen­den: Alexandra Kappes, Carina Göttert-Ochs und Katja Schiel, E‑Mail Gesundheitsamt@​rheinhunsrueck.​de, Tel. 06761 82–713 oder ‑726, ‑702.

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