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RheinHunsrück Wasser: Preiserhöhung – maßgebliche Senkung aber in Aussicht

Wasserverbrauch

Dörth. Nach den Veröffentlichungen in den Amtsblättern am Endes des ver­gan­ge­nen Jahres zur not­wen­di­gen Wasserpreiserhöhung infor­miert der Zweckverband RheinHunsrück Wasser über den gegen­wär­ti­gen Entwicklungsstand.

Der Zweckverband RheinHunsrück Wasser ist gehal­ten, ohne Gewinnabsichten, aber kos­ten­de­ckend zu wirt­schaf­ten. Die Preisentwicklung in Deutschland ist so rasant wie schon lan­ge nicht mehr und hat auch bei vie­len Kostenbestandteilen unse­rer Preiskalkulation zu wesent­li­chen Erhöhungen geführt. Der extrem gestie­ge­ne Strompreis wirkt sich dabei am stärks­ten auf die Produktions- und Verteilkosten des Trinkwassers aus. Der durch den Zweckverband zu zah­len­de Stromarbeitspreis beträgt seit 1. Januar 2023 nahe­zu das Sechsfache des Preises aus 2022. So muss­te zunächst der Arbeitspreis für den Kubikmeter Trinkwasser zur Deckung der pro­gnos­ti­zier­ten Kosten auf 2,70 Euro zuzüg­lich Mehrwertsteuer fest­ge­legt wer­den. Die Erhöhung der Grundpreise konn­te mode­rat gestal­tet werden.

Die Wasserproduktion von RheinHunsrück Wasser erfolgt im Neuwieder Becken, nörd­lich von Koblenz gele­gen. Aus den nahe­zu uner­schöpf­li­chen Wasserressourcen des dor­ti­gen Wasserschutzgebiets schöp­fen zu kön­nen, ist einer­seits vor dem Hintergrund der extrem tro­cke­nen Sommer der ver­gan­ge­nen Jahre ein guter Garant, auch in Zukunft kei­ne Probleme wegen Wasserknappheit fürch­ten zu müs­sen. Andererseits bedarf es aber wegen des gro­ßen Höhenunterschieds zwi­schen Rheinebene und Hunsrückhöhen eines hohen Energieaufwandes, um das Wasser zu den Kunden trans­por­tie­ren zu können.

Die von der Bundesregierung nun­mehr ver­ab­schie­de­te „Strompreisbremse“ kann lei­der zum gegen­wär­ti­gen Zeitpunkt immer noch nicht kon­kret bei der Wasserpreiskalkulation berück­sich­tigt wer­den. Der Förderprozess ist noch nicht abschlie­ßend geklärt. Zu erwar­ten ist aber, dass sich hier­durch der Aufwand für Strom redu­zie­ren wird. Dies führt dann auch wie­der zu einer merk­li­chen Kostensenkung unse­res Arbeitspreises.

Sobald zum Prozedere der beab­sich­tig­ten Strompreisbremse Klarheit und Verbindlichkeit gege­ben sind, wird der Arbeitspreis rück­wir­kend für die gesam­te Jahresmenge 2023 wie­der maß­geb­lich gesenkt wer­den kön­nen. Der Zweckverband RheinHunsrück Wasser bit­tet um Verständnis und wird bei einem neu­en Stand aktu­ell informieren.

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