Freitag, Mai 16, 2025
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    Rhein-Hunsrück-Kreis erhält Genehmigung für Haushaltsplan 2025

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    Simmern. Der Rhein-Hunsrück-Kreis hat die Genehmigung für den Haushaltsplan 2025 von der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) Trier erhalten.

    Im Dezember des ver­gan­ge­nen Jahres hat der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Jahr 2025 inklu­si­ve aller zuge­hö­ri­gen Bestandteile und Anlagen ver­ab­schie­det. Anschließend wur­de der Haushalt zur Genehmigung an die Aufsichtsbehörde in Trier über­mit­telt. Eine Genehmigung konn­te die ADD zu die­sem Haushaltsplan nicht ertei­len, es erfolg­te eine glo­ba­le Beanstandung des Haushalts, die Genehmigung wur­de ver­sagt. Kreistag und Kreisverwaltung wur­den sei­tens der ADD auf­ge­for­dert, ihre Anstrengungen zu ver­stär­ken und die Kreisumlage ent­spre­chend anzuheben.

    Nach erneu­ter Beschlussfassung im Kreistag im März und der Erarbeitung eines Konsolidierungsplans sowie der Anhebung der Kreisumlage um ein Prozent hat der Kreis sodann die Genehmigung für den Haushalt 2025 erhalten.

    „Die Finanzausstattung der Landkreise ist deutsch­land­weit ein erheb­li­ches Thema und beschäf­tigt uns sehr inten­siv. Wir ste­hen der Problematik gegen­über, dass die Kosten für Pflichtausgaben erheb­lich stei­gen und die Finanzausstattung die­sen erheb­li­chen Mehrbedarfen nicht mehr ent­spricht. Die jetzt erhal­te­ne Genehmigung des Haushaltsplans ist wich­tig für unse­re Arbeit, aber sie bringt gleich­zei­tig auch gro­ße Herausforderungen mit sich. Wir sind uns bewusst, dass wir im lau­fen­den Haushaltsvollzug alles dar­an­set­zen müs­sen, um das Haushaltsdefizit zu mini­mie­ren und die finan­zi­el­le Stabilität unse­res Kreises zu sichern“, so Landrat Volker Boch. „Die Verwaltung arbei­tet inten­siv dar­an, alle Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung umzu­set­zen, ins­be­son­de­re bei den Pflichtleistungen, die für unse­re Bürgerinnen und Bürger unver­zicht­bar sind.“

    In ihrer Stellungnahme hebt die ADD erneut die Bedeutung der Kreisumlage her­vor. Der Landrat erläu­ter­te: „Die ADD macht deut­lich, dass in den kom­men­den Jahren aus ihrer Sicht wei­te­re Erhöhungen der Kreisumlage not­wen­dig sind, falls wir den Haushaltsausgleich nicht auf ande­re Weise errei­chen. Derzeit sieht die Aufsicht die dau­er­haf­te Leistungsfähigkeit unse­res Kreises nicht mehr gewähr­leis­tet. Erst wenn wir den Gesamtbestand der Liquiditätskredite deut­lich abbau­en oder sich die Finanzausstattung des Kreises ver­bes­sert, kön­nen wir wie­der eine sta­bi­le Finanzlage vorweisen.“

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