Website-Icon Rhein-Hunsrück-Anzeiger

Kreistag Rhein-Hunsrück: Beschluss zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Mittelrheinbrücke

Simmern. Der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises hat in der Sitzung vom 18. März die Weichen für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Mittelrheinbrücke gestellt. „Dies ist ein wich­ti­ger Meilenstein auf dem Weg, die seit Jahrzehnten dis­ku­tier­te Mittelrheinbrücke zu rea­li­sie­ren“, erklärt Landrat Volker Boch.

Der Kreistag hat ent­spre­chend dem Vorschlag der Verwaltung beschlos­sen, den Landesbetrieb Mobilität zu beauf­tra­gen, das Planfeststellungsverfahren zum Bau einer Mittelrheinbrücke unter Anerkennung der Baulastträgerschaft des Rhein-Hunsrück-Kreises, gemein­sam mit dem Rhein-Lahn-Kreis, durch­zu­füh­ren. Über die Umsetzung der Baumaßnahme soll nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens ent­schie­den werden.

Gleichzeitig wur­de Landrat Volker Boch beauf­tragt, die wei­te­ren Rahmenbedingungen mit dem Land Rheinland-Pfalz sowie dem Rhein-Lahn-Kreis zu verhandeln.

Landrat Boch zeig­te sich nach der Sitzung zuver­sicht­lich, mit dem Beschluss eine zukunfts­ge­rich­te­te Entscheidung getrof­fen zu haben. „Ich bin sehr froh, dass der Kreistag so ent­schie­den hat. Das Planfeststellungsverfahren kann nun ange­gan­gen wer­den, um Baurecht für die Mittelrheinbrücke zu schaf­fen. Es gilt, in die­sen Verfahrensschritten nun vie­le bau­recht­li­che Fragen zu klären.“

Die CDU-Kreistagsfraktion hat­te in der Sitzung eine Vertagung der Beauftragung bean­tragt. Ihr Wunsch war es, zunächst mit der Landesregierung die Förderquote zum Bau und zur Unterhaltung der Brücke abschlie­ßend aus­zu­ver­han­deln. Der Fraktionsantrag fand aller­dings kei­ne Mehrheit. Landrat Boch äußer­te nach der Sitzung Verständnis dafür, dass es in der Kreistagsdebatte auch kri­ti­sche Stimmen gab, war aller­dings froh, dass dem Vorschlag der Verwaltung letzt­lich mehr­heit­lich gefolgt wur­de. „Das Planfeststellungsverfahren kann jetzt gestar­tet wer­den, gleich­zei­tig wer­den Verhandlungen mit dem Land geführt. Beide Schritte kön­nen unab­hän­gig von­ein­an­der betrach­tet wer­den,“ so Boch.

„Wesentlich sei, dass das Land und die Landesregierung fest zum Wunsch und zum Willen zur Realisierung der Brücke ste­hen“, erklärt der Landrat. Die grund­sätz­lich mög­li­chen Höchstgrenzen für die Förderung des Baus und der Unterhaltung der Brücke von 90 Prozent oder mehr müss­ten aus­ge­schöpft wer­den. „Ich freue mich auf die Fortführung der kon­struk­ti­ven Gespräche mit Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und mei­nem Landratskollegen Jörg Denninghoff“, so der Landrat in sei­nem Statement zum Beschluss. „Ich set­ze auf ein kla­res Bekenntnis der Landesregierung zur Realisierung der Mittelrheinbrücke, damit der Bau und die Unterhaltung die­ser wich­ti­gen Infrastrukturmaßnahme über Generationen hin­weg gesi­chert wer­den kann.“

Landrat Volker Boch begrüßt, dass der Kreistag des Rhein-Lahn-Kreises am sel­ben Tag den Beschluss zur Beauftragung des Landesbetriebs Mobilität für das Planfeststellungsverfahren getrof­fen hat. „Ich bin zuver­sicht­lich, dass wir den wich­ti­gen Brückenschlag gemein­sam mit dem Rhein-Lahn-Kreis und der Landesregierung umset­zen kön­nen“, äußer­te sich der Landrat optimistisch.

Die mobile Version verlassen