Freitag, Mai 16, 2025
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    Deutschlandticket in der Schülerbeförderung

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    Simmern. Wichtige Information der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück für das Schuljahr 2025/2026 für Schüler bei Erstantrag, Schulwechsel bezie­hungs­wei­se Schulabgang:

    Wann muss ein neu­er Antrag auf ein Deutschlandticket gestellt werden?
    Ein neu­er Antrag muss bis 31. Mai gestellt wer­den, wenn

    • zum Schuljahr 2025/2026 die 1. oder 5. Klasse besucht wird und der Fußweg zwi­schen Wohnung und Grundschule län­ger als zwei Kilometer, bei wei­ter­füh­ren­den Schulen län­ger als vier Kilometer oder der Schulweg beson­ders gefähr­lich ist,
    • es Änderungen der per­sön­li­chen Daten gibt (etwa Umzug oder Schulwechsel),
    • das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), die Berufsfachschule I oder II an einer Berufsbildenden Schule besucht wird oder
    • die Sekundarstufe II (ab Klasse 11) besucht wird. (Kostenübernahme vom Einkommen abhängig!)

     Wo wird der Antrag gestellt?
    Die Online-Antragsformulare und wei­te­re Informationen fin­den Interessierte unter www.kreis-sim.de/Schülerbeförderung.

    Bei Fragen hel­fen Frau Buchholz, Frau Lotter und Frau Scherer aus dem Team der Schülerbeförderung der Kreisverwaltung ger­ne wei­ter, Tel. 06761 82 ‑206, ‑201 und ‑207, E‑Mail: schuelerbefoerderung@​rheinhunsrueck.​de.

    Kontakt

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