Simmern. Wichtige Information der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück für das Schuljahr 2025/2026 für Schüler bei Erstantrag, Schulwechsel beziehungsweise Schulabgang:
Wann muss ein neuer Antrag auf ein Deutschlandticket gestellt werden?
Ein neuer Antrag muss bis 31. Mai gestellt werden, wenn
- zum Schuljahr 2025/2026 die 1. oder 5. Klasse besucht wird und der Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule länger als zwei Kilometer, bei weiterführenden Schulen länger als vier Kilometer oder der Schulweg besonders gefährlich ist,
- es Änderungen der persönlichen Daten gibt (etwa Umzug oder Schulwechsel),
- das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), die Berufsfachschule I oder II an einer Berufsbildenden Schule besucht wird oder
- die Sekundarstufe II (ab Klasse 11) besucht wird. (Kostenübernahme vom Einkommen abhängig!)
Wo wird der Antrag gestellt?
Die Online-Antragsformulare und weitere Informationen finden Interessierte unter www.kreis-sim.de/Schülerbeförderung.
Bei Fragen helfen Frau Buchholz, Frau Lotter und Frau Scherer aus dem Team der Schülerbeförderung der Kreisverwaltung gerne weiter, Tel. 06761 82 ‑206, ‑201 und ‑207, E‑Mail: schuelerbefoerderung@rheinhunsrueck.de.