Kreis. Seit dem 1. Januar gilt in der gesamten Europäischen Union die Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilabfällen. Ziel ist es, Alttextilien getrennt von anderen Abfällen zu sammeln, um Wiederverwendung oder Recycling zu ermöglichen. Im Rhein-Hunsrück-Kreis ist diese Anforderung bereits seit Jahren erfüllt – Bürger können weiterhin wie gewohnt Altkleidercontainer nutzen.
Die flächendeckende Verfügbarkeit von Altkleidercontainern im Rhein-Hunsrück-Kreis stellt sicher, dass die neue gesetzliche Regelung ohne weitere Änderungen für die Bevölkerung umgesetzt wird. Über die Container können gebrauchte Kleidung, Schuhe (paarweise), Bett- und Tischwäsche umweltgerecht entsorgt werden. „Die bewährte Sammlung über gemeinnützige und gewerbliche Container bleibt bestehen“, erklärt die Rhein-Hunsrück-Entsorgung. Eine aktuelle Liste aller Altkleidercontainer im Kreis findet man unter www.rh-entsorgung.de/altkleider.
Damit die getrennte Sammlung unter den aktuell schwierigen Marktbedingungen erfolgreich bleibt, kommt es jedoch entscheidend auf die Qualität der gesammelten Alttextilien an. Stark beschädigte, verschmutzte oder kontaminierte Textilien gehören weiterhin in die Restmülltonne. Die Nachfrage nach recycelten Produkten wie Putzlappen oder Dämmstoffen ist aktuell gesättigt, während die Recyclingkapazitäten ausgelastet sind. „Es ist daher wichtig, dass nur saubere und wiederverwendbare Textilien in die Container gegeben werden“, betont die RHE.
Die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft. Um eine nachhaltige Textilkreislaufwirtschaft zu etablieren, bedarf es jedoch eines Zusammenspiels aller Beteiligten – von den Verbrauchern hin zu innovativen Recyclingunternehmen.