Dienstag, Februar 11, 2025
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    Alttextilien: Pflicht zur getrennten Sammlung

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    Kreis. Seit dem 1. Januar gilt in der gesam­ten Europäischen Union die Pflicht zur getrenn­ten Sammlung von Textilabfällen. Ziel ist es, Alttextilien getrennt von ande­ren Abfällen zu sam­meln, um Wiederverwendung oder Recycling zu ermög­li­chen. Im Rhein-Hunsrück-Kreis ist die­se Anforderung bereits seit Jahren erfüllt – Bürger kön­nen wei­ter­hin wie gewohnt Altkleidercontainer nutzen.

    Altkleider-ContainerDie flä­chen­de­cken­de Verfügbarkeit von Altkleidercontainern im Rhein-Hunsrück-Kreis stellt sicher, dass die neue gesetz­li­che Regelung ohne wei­te­re Änderungen für die Bevölkerung umge­setzt wird. Über die Container kön­nen gebrauch­te Kleidung, Schuhe (paar­wei­se), Bett- und Tischwäsche umwelt­ge­recht ent­sorgt wer­den. „Die bewähr­te Sammlung über gemein­nüt­zi­ge und gewerb­li­che Container bleibt bestehen“, erklärt die Rhein-Hunsrück-Entsorgung. Eine aktu­el­le Liste aller Altkleidercontainer im Kreis fin­det man unter www​.rh​-ent​sor​gung​.de/​a​l​t​k​l​e​i​der.

    Damit die getrenn­te Sammlung unter den aktu­ell schwie­ri­gen Marktbedingungen erfolg­reich bleibt, kommt es jedoch ent­schei­dend auf die Qualität der gesam­mel­ten Alttextilien an. Stark beschä­dig­te, ver­schmutz­te oder kon­ta­mi­nier­te Textilien gehö­ren wei­ter­hin in die Restmülltonne. Die Nachfrage nach recy­cel­ten Produkten wie Putzlappen oder Dämmstoffen ist aktu­ell gesät­tigt, wäh­rend die Recyclingkapazitäten aus­ge­las­tet sind. „Es ist daher wich­tig, dass nur sau­be­re und wie­der­ver­wend­ba­re Textilien in die Container gege­ben wer­den“, betont die RHE.

    Die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle ist ein wich­ti­ger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft. Um eine nach­hal­ti­ge Textilkreislaufwirtschaft zu eta­blie­ren, bedarf es jedoch eines Zusammenspiels aller Beteiligten – von den Verbrauchern hin zu inno­va­ti­ven Recyclingunternehmen.

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