Der Landrat als Wahlleiter für den Wahlgang I für die Wahl zur Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz am 1.10.2023 im Rhein-Hunsrück-Kreis. Gemäß § 11 Abs. 4 i.V.m. § 12 der Landesverordnung für die Wahl zur Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (Landwirtschaftskammerwahlordnung –LwKWO–) vom 18.9.1970 wird der im Wahlgang I für den Wahlkreis des Rhein-Hunsrück-Kreises zur Durchführung der Wahl zur Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz eingereichte gültige Wahlvorschlag hiermit bekannt gemacht.
Wahlgang I
Bewerber: Bastian Faust, Staatl. gepr. Agrartechniker. Geb. 1980, wh.: 55491 Niederweiler, Hof bei Adelsborn.
Stellvertreter: Johannes Gaß, Landwirt. Geb. 1984, wh.: 55483 Kappel, Zeller Straße 22a.
Da im Wahlgang I nur ein gültiger Wahlvorschlag vorliegt, gilt der darin aufgeführte Bewerber und der Stellvertreter gemäß § 7 Abs. 5 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG) vom 28.7.1970 als gewählt.
Eine Wahl zur Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz findet gem. § 12 LwKWO im Wahlgang I nicht statt.
Die Bekanntmachung der Stadt- und Gemeindeverwaltungen des Rhein-Hunsrück-Kreises nach § 13 Abs. 2 LwKWO mit der Aufforderung an die Wahlberechtigten, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen, wird hiermit aufgehoben.
Simmern, 25. August 2023
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Volker Boch
Landrat als Wahlleiter