Folgende Abgaben werden zum 15. Mai 2022 fällig:
Grundbesitzabgaben: Rate Mai 2022
Hundesteuer: Rate Mai 2022
Gewerbesteuer: Rate Mai 2022
Tourismusbeitrag: Rate Mai 2022
Wir bitten die Zahlungspflichtigen weitestgehend vom bargeldlosen Zahlungsverkehr Gebrauch zu machen oder
die Beträge bei den Kreditinstituten auf eines der nachstehend aufgeführten Konten der Stadtkasse Boppard einzuzahlen.
Kreissparkasse Boppard, Konto 1105725, BLZ 56051790
IBAN: DE90560517900001105725, SWIFT-BIC: MALADE51SIM
Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück, Konto 10786 BLZ 56090000
IBAN: DE85560900000000010786, SWIFT-BIC: GENODE51KRE
Postbank Köln, Konto 16237-501, BLZ 37010050
IBAN: DE34370100500016237501, SWIFT-BIC: PBNKDEFF
Die Stadtkasse bittet alle Zahlungspflichtigen, den Fälligkeitstermin zu beachten, da sonst die rückständigen
Beträge kostenpflichtig angemahnt werden. Die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten und möglichen Unannehmlichkeiten lassen sich bei einer rechtzeitigen und somit pünktlichen Zahlung vermeiden.
Für alle Einzahler/innen, die bisher noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, gilt folgender Hinweis:
Bitte achten Sie bei der Einzahlung auf vollständige Angabe der Buchungs-Nr. sowie die richtige Bankverbindung, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung des eingezahlten Geldes erfolgen kann.
Für den Zahlungspflichtigen besteht die Möglichkeit, sich dem Lastschriftverkehr anzuschließen. Die hierzu erforderlichen Vordrucke werden von der Stadtkasse auf Anforderung zugesandt oder können im Internet unter https://www.boppard.de/rathaus/buergerservice/formulare/einzugsermaechtigung.pdf heruntergeladen werden.
Hinweis für Abbucher
Die fälligen Abgaben werden zum 16. Mai 2022 von den Bankkonten abgerufen. Wir bitten, sich auf diesen Termin
entsprechend einzustellen.
56154 Boppard, 2. Mai 2022
Stadtkasse Boppard
Richard Nick, Kassenverwalter