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Zweckverband RheinHunsrück Wasser: Nachtragshaushaltssatzung 2023

RheinHunsrück Wasser Zweckverband
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes RheinHunsrück Wasser hat in der Sitzung am 19.9.2023 die nach­fol­gen­de Satzung zum Nachtrag des Wirtschaftsplanes 2023 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über die kom­mu­na­le Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit § 24 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.1.1994 (GVBl. S. 153) in der z. Z. gel­ten­den Fassung beschlossen:
Nachtrags-Haushaltssatzung des Zweckverbandes RheinHunsrück Wasser, Dörth zum Wirtschaftsplan 2023
§ 1
Im Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wer­den die Aufwendungen und Erträge
ver­min­dert von 18.828.000 €
um ‑2.449.000 €
auf 16.379.000 €
der Jahresgewinn/-ver­lust unverändert
0 €
§ 2
Der Vermögensplan wird in Einnahmen und Ausgaben im Wirtschaftsplan 2023
ver­min­dert von 24.732.000 €
um ‑7.110.000 €
auf 17.622.000 €
§ 3
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künf­ti­gen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) füh­ren kön­nen, wird fest­ge­setzt auf
18.841.000 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künf­ti­gen Haushaltsjahren vor­aus­sicht­lich Investitionskredite auf­ge­nom­men wer­den müs­sen, beläuft sich auf
13.878.000 €
§ 4
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2023 zur Finanzierung
von Ausgaben im Vermögensplan erfor­der­lich ist, wird ver­min­dert von 17.577.000 €
 um ‑7.030.000 €
 auf 10.547.000 €
davon ent­fal­len auf zins­lo­se Kredite: 3.378.000 €
davon ent­fal­len auf ver­zins­te Kredite: 7.169.000 €
zusam­men auf: 10.547.000 €
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur recht­zei­ti­gen Leistung von Ausgaben in Anspruch genom­men wer­den dür­fen, wird fest­ge­setzt auf
3.000.000 €
§ 6
1a) Der Wasserpreis beträgt im Verbandsgebiet, mit Ausnahme von  Oberdiebach, Ortsteil Rheindiebach, je m³
2,20 € (ohne MwSt.)
2,35 € (incl. 7 % MwSt.)
1b) Für den Ortsteil Rheindiebach beträgt der Wasserpreis je m³
2,40 € (ohne MwSt.)
2,57 € (incl. 7 % MwSt.)
2a) und 2b) Die Grundpreise blei­ben unverändert.
3) Die Preise für einen Feuerlöschanschuss blei­ben unverändert.
§ 7
Abschlagszahlungen wer­den gemäß § 25 AVBWasserV ent­spre­chend dem Verbrauch aus dem letz­ten Abrechnungszeitraum oder nach dem Durchschnittsverbrauch ver­gleich­ba­rer Kunden erhoben.
Dörth, den 19. September 2023
RheinHunsrück Wasser
Zweckverband
gez.: Unkel, Verbandsvorsteher
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 12.10.2023, Az. 17 06 RHW/21a die geneh­mi­gungs­pflich­ti­gen Teile der Satzung geneh­migt. Die übri­gen Teile des Nachtragswirtschaftsplanes lie­gen in der Zeit vom 6.11. bis 14.11.2023 im Verwaltungsgebäudes des Zweckverbandes in Dörth, Gallscheider Straße 1 öffent­lich aus.
Hinweis gemäß § 24, Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften die­ses Gesetzes oder auf­grund die­ses Gesetzes zustan­de gekom­men sind, gel­ten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gül­tig zustan­de gekom­men. Dies gilt nicht, wenn
  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver­letzt wor­den sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genann­ten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­stan­det oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen­über dem Zweckverband RheinHunsrück Wasser, Dörth, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün­den soll, schrift­lich gel­tend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 gel­tend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genann­ten Frist jeder­mann die­se Verletzung gel­tend machen.
Dörth, den 24. Oktober 2023
RheinHunsrück Wasser
Zweckverband
gez.: Unkel, Verbandsvorsteher

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