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Aufstellung eines Lärmaktionsplans als Gesamtplan für Rheinland-Pfalz

Bekanntmachung - Information

Bekanntmachung der zwei­ten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz infor­miert Sie gemäß den gel­ten­den gesetz­li­chen Vorgaben nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, umge­setzt in deut­sches Recht durch die §§ 47a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) über den Entwurf des lan­des­wei­ten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz und gibt Ihnen hier­mit die Möglichkeit, sich an der Aufstellung des rhein­land-pfäl­zi­schen Lärmaktionsplans zu beteiligen.

Die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) lag bis­her bei den Gemeinden und wur­de mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem Landesamt für Umwelt über­tra­gen. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes beschränkt sich die Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt bei der Lärmaktionsplanung auf Maßnahmen außer­halb der Bundeshoheit.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 kön­nen Sie unter www​.umge​bungs​laerm​.rlp​.de einsehen.

Die Aufstellung des ers­ten lan­des­wei­ten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz umfasst die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Überprüfung vor­han­de­ner kom­mu­na­ler Lärmaktionspläne und deren Überführung in einen Gesamtplan (die oben genann­ten drei Ballungsräume füh­ren die jewei­li­ge Lärmaktionsplanung in eige­ner Zuständigkeit durch und sind daher im Gesamtplan nicht enthalten).

Mit die­ser zwei­ten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Offenlage des fer­tig­ge­stell­ten Entwurfs des lan­des­wei­ten Lärmaktionsplans. Im Rahmen der Beteiligung kön­nen Sie bis ein­schließ­lich 15. Mai 2024 Ihre Anregungen und Vorschläge abgeben.

Für Ihre Stellungnahmen kön­nen Sie die Onlinebeteiligungsplattform nut­zen, die Sie über https://​www​.online​-betei​li​gung​.org/​r​h​e​i​n​l​a​n​d​-​p​f​a​l​z2/ und die oben genann­te Internetseite erreichen.

Dort haben Sie auch Zugriff auf die vor­han­de­nen kom­mu­na­len Lärmaktionspläne.

Daneben kön­nen Sie Ihre Stellungnahme per Mail (Laermaktionsplanung@​lfu.​rlp.​de) oder per Post (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz) einreichen.

Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass nicht frist­ge­recht, d. h. nach dem 15. Mai 2024 abge­ge­be­ne Stellungnahmen bei der Entwurfserstellung des Lärmaktionsplans unbe­rück­sich­tigt blei­ben können.

Zur pla­ne­ri­schen Lärmvorsorge sol­len im Rahmen der Lärmaktionsplanung ruhi­ge Gebiete iden­ti­fi­ziert, aus­ge­wie­sen und geschützt werden.

Von Februar bis Mai 2024 sind Webkonferenzen als Informationsveranstaltungen vor­ge­se­hen. Die aktu­el­len Termine fin­den Sie unter www​.umge​bungs​laerm​.rlp​.de, Sie kön­nen sich über Laermaktionsplanung@​lfu.​rlp.​de anmelden.

Mainz, Februar 2024
Landesamt für Umwelt, Referat 26

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