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Wirtschaftsplan der Kommunalen Klärschlammverwertung Rhein-Hunsrück

Planung

Der Verwaltungsrat der Kommunalen Klärschlammverwertung Rhein-Hunsrück-Kreis – Anstalt öffent­li­chen Rechts (KK RHK AöR) hat in der kon­sti­tu­ie­ren­den Sitzung vom 4. Mai 2023 gemäß § 33 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO)  den Wirtschaftsplan für die Jahre 2023 und 2024 beschlos­sen, der hier­mit öffent­lich bekannt gemacht wird:

Der Wirtschaftsplan für die Jahre 20232024 wird wie folgt festgesetzt:

  1. Erfolgsplan
    in den Erträgen auf 659.300,00 € | 1.271.900,00 €
    in den Aufwendungen auf 659.300,00 € | 1.271.900,00 €
    sodass sich ein Jahresergebnis von 0,00 € | 0,00 €

errech­net.

  1. Vermögens- und Finanzplan
    in den Einnahmen auf 660.800,00 € | 1.321.900,00 €
    in den Ausgaben auf 660.800,00 € | 1.321.900,00 €
  1. Gesamtbetrag der Kredite 0,00 € | 0,00 €

Simmern, 15. Mai 2023
Michael Boos, Vorsitzender des Verwaltungsrates

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