Grundbesitzabgaben: Rate August 2022
Hundesteuer: Rate August 2022
Gewerbesteuer: Rate August 2022 3. Viertel
Wir bitten die Zahlungspflichtigen weitestgehend vom bargeldlosen Zahlungsverkehr Gebrauch zu machen oder die Beträge bei den Kreditinstituten auf eines der nachstehend aufgeführten Konten der Stadtkasse Boppard einzuzahlen.
Kreissparkasse Boppard Konto 1105725 BLZ 56051790
IBAN: DE90560517900001105725 SWIFT-BIC: MALADE51SIM
Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück Konto 10786 BLZ 56090000
IBAN: DE85560900000000010786 SWIFT-BIC: GENODE51KRE
Postbank Köln Konto 16237-501 BLZ 37010050
IBAN: DE34370100500016237501 SWIFT-BIC: PBNKDEFF
Die Stadtkasse bittet alle Zahlungspflichtigen, den Fälligkeitstermin zu beachten, da sonst die rückständigen Beträge kostenpflichtig angemahnt werden. Die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten und möglichen Unannehmlichkeiten lassen sich bei einer rechtzeitigen und somit pünktlichen Zahlung vermeiden.
Für alle Einzahler/innen, die bisher noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, gilt folgender Hinweis:
Bitte achten Sie bei der Einzahlung auf vollständige Angabe der Buchungs-Nr. sowie die richtige Bankverbindung, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung des eingezahlten Geldes erfolgen kann.
Für den Zahlungspflichtigen besteht die Möglichkeit, sich dem Lastschriftverkehr anzuschließen. Die hierzu erforderlichen Vordrucke werden von der Stadtkasse auf Anforderung zugesandt oder können im Internet unter https://www.boppard.de/rathaus/buergerservice/formulare/einzugsermaechtigung.pdf heruntergeladen werden.
Hinweis für Abbucher:
Die fälligen Abgaben werden zum 15. August 2022 von den Bankkonten abgerufen. Wir bitten, sich auf diesen Termin entsprechend einzustellen.
56154 Boppard, 2. August 2022
Stadtkasse Boppard
Richard Nick, Kassenverwalter