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Ermittlung der Bodenrichtwerte 2024 für den Bereich Osteifel-Hunsrück

Bekanntmachung - Information

Öffentliche Bekanntmachung über die Ermittlung der Bodenrichtwerte 2024 für den Bereich Osteifel-Hunsrück nach § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. § 15 der Landesverordnung über Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte (Gutachterausschussverordnung – GAVO) vom 20.4.2005 (GVBl. S. 139), in den jeweils gel­ten­den Fassungen.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück hat die Bodenrichtwerte für Bauflächen, für land- und forst­wirt­schaft­lich genutz­te Flächen und für sons­ti­ge Flächen für die Landkreise Ahrweiler, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz und für den Rhein-Hunsrück-Kreis zum Stichtag 1.1.2024 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte kön­nen nach vor­he­ri­ger Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beim Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5a in 56727 Mayen und in der Hüllstraße 7–9 in 55469 Simmern sowie in der Servicestelle im Gebäude der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24–30 in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler ein­ge­se­hen wer­den (Telefon: 02651/9582 0, E‑Mail: vermka-​oeh@​vermkv.​rlp.​de, Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag 8 bis 15.30 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr).

Nach § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB kön­nen Auskünfte über die Bodenrichtwerte an alle Personen abge­ge­ben werden.

Die Auskünfte kön­nen münd­lich, schrift­lich oder durch Abgabe eines Auszuges aus der Bodenrichtwertkarte mit ent­spre­chen­den Erläuterungen erteilt wer­den. Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 1.1.2024 kön­nen erst erteilt wer­den, wenn die neu­en Bodenrichtwerte in den amt­li­chen Systemen bereit­ge­stellt sind (vor­aus­sicht­lich ab März 2024). Die Kostenpflicht der­ar­ti­ger Auskünfte rich­tet sich nach dem Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz und der „Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis)“ in den jeweils gel­ten­den Fassungen.

Kostenfrei kön­nen die Bodenrichtwerte in ver­ein­fach­ter Form (Basis-Dienst) vor­aus­sicht­lich ab März 2024 im Internet unter www​.boris​.rlp​.de ein­ge­se­hen werden.

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück
gez. Thomas Knechtges
Stv. Vorsitzender

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