Bekanntmachung eines Erörterungstermins gemäß § 43a Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Energiewirtschaftliches Planfeststellungsverfahren gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG zum Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Punkt Metternich – Punkt Erbach (Bauleitnummer [Bl.] 1380) Aktenzeichen: 21a-7.110-009-2018
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, gibt als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des oben genannten Verfahrens am Mittwoch, dem 10.08.2022, der Erörterungstermin stattfindet. Veranstaltungsort ist der große Sitzungssaal (Raum 122, 1. Obergeschoss) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz. Beginn ist um 10 Uhr.
Der Termin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Vereinigungen und Behörden zum Plan zu erörtern, und zwar mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.
- Aufgrund der Corona-Pandemie gilt derzeit im Gebäude der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die Maskenpflicht. Alle Teilnehmer/-innen sind daher dazu verpflichtet, innerhalb der Räumlichkeiten eine medizinische Maske (OP-Maske), eine FFP-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards zu tragen.
- Die Maskenpflicht gilt nicht für
- Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,
- Personen, denen ärztlich bescheinigt wurde, dass ihnen wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich oder unzumutbar ist, und
- Menschen mit einer Hör- oder Sehbehinderung und Personen, die mit ihnen kommunizieren, soweit und solange dies zur Kommunikation erforderlich ist, sowie deren Begleitpersonen.
Um eine vorherige Anmeldung zum Erörterungstermin wird gebeten. Richten Sie diese an nachfolgende Anschrift:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Zentralreferat Gewerbeaufsicht Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz
Alternativ können Sie sich auch per E-Mail an Poststelle21SGDNord@sgdnord.rlp.de anmelden. Geben Sie in Ihrer Anmeldung bitte die Vor- und Nachnamen sowie die vollständige Anschrift aller Personen an, die angemeldet werden sollen.
Hinweise zum Verfahren:
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Zur Teilnahme berechtigt sind Personen, die Einwendungen gegen den Plan erhoben haben und alle sonstigen vom Vorhaben Betroffenen. Die sonstigen Betroffenen müssen ihre Betroffenheit von dem Vorhaben in geeigneter Weise glaubhaft machen (§ 73 Abs. 6 Satz 6 in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG).
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden (§ 73 Abs. 6 Satz 6 in Verbindung mit § 67 Abs. 1 Satz 3 VwVfG).
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Die durch die Teilnahme oder durch Vertreterbestellung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.
Die Bekanntmachungstexte und Planunterlagen zum Vorhaben sind über folgende Internetseiten zugänglich:
https://sgdnord.rlp.de/de/planen-bauen-natur-energie/energie/netzausbau/ (siehe Link unter der Rubrik „Laufende Verfahren“)
oder
www.uvp-verbund.de/freitextsuche (siehe Kategorie „Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“)
Rechtsquellen
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz [EnWG]) vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674)
Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 3 des Gesetzes vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2154)
Koblenz, den 28. Juni 2022
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Im Auftrag Dr. Wolfgang Mikolaiski