
Der Stadtrat der Stadt Boppard hat in seiner Sitzung am 13.11.2023 dem Satzungsentwurf der Außenbereichssatzung „Wilpterskopf“ zugestimmt und die Offenlage nach § 35 Abs. 6 Satz 3 in Verbindung mit (i. V. m.) § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Sinn und Zweck der Außenbereichssatzung ist die Etablierung der bereits bestehenden Wohnnutzung des Areals „Wilpertskopf“.
Hiermit wird der Beschluss über die öffentliche Auslegung des oben genannten Satzungsentwurfes gemäß § 35 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 3 und S. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht.
Der Satzungsentwurf mit Planzeichnung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.11. bis einschließlich 20.12.2023 bei der Stadtverwaltung Boppard, Fachbereich 2, Bauverwaltung, Zimmer 3.06, Mainzer Straße 46, 56154 Boppard, öffentlich aus und kann dort montags bis freitags – außer feiertags – zu den regulären Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden.
Ergänzend steht der Satzungsentwurf im Internet unter der Adresse: https://www.boppard.de/rathaus/bauleitplanung/ innerhalb des Zeitraumes vom 20.11. bis einschließlich 20.12.2023 zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können bei der Stadtverwaltung Boppard entsprechende Stellungnahmen hinsichtlich der Satzungsinhalte abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per E‑Mail an die Adresse: stadt@boppard.de versendet werden.
Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und zur Abwägung sowie Würdigung durch den Stadtrat der Stadt Boppard vorgelegt. Das Ergebnis der Würdigung wird mitgeteilt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorgenannten Satzungsentwurf unberücksichtigt bleiben.
Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung erstreckt sich in der Gemarkung Holzfeld und wird durch folgende Parzellen begrenzt:
- Im Norden durch die Parzelle Flur 1 Flurstück 119/5.
- Im Osten durch das Areal „Im Wingertsberg“.
- Im Süden durch die Parzelle Flur 3 Flurstück 35/3, Flur 3 Flurstück 36/1, Flur 3 Flurstück 37.
- Im Westen durch die Parzelle Flur 3 Flurstück 32/46.
Die abgebildete Planzeichnung besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und dient nur der Skizzierung des vorgesehenen Plangebietes.
Boppard, den 14. November 2023
Stadtverwaltung Boppard
Jörg Haseneier
Bürgermeister