Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Weiler und Fleckertshöhe
heute möchte ich Sie über die Beschlüsse des Ortsbeirates informieren und gebe Ihnen eine kurze Zusammenfassung der Sitzung vom 13. Dezember. Das vollständige Protokoll ist im exakten Wortlaut auf der Website der Stadt Boppard unter www.boppard.de (Ratsinformation/Sitzungskalender/13.12/Weiler/NIE) sowie im Aushangkasten am Dorfgemeinschaftshaus in Weiler veröffentlicht.
Neugestaltung des Friedhofes
Der Ortsbeirat beschließt, nachfolgend aufgeführte Maßnahmen:
1. Einrichtung eines Urnenfeldes ohne Grabplatten unter den Bäumen links der Kirche am Eingangsbereich des Friedhofes. An den Bäumen kann entweder eine Nummer oder ein Namensschild angebracht werden. Größe und Art der Schilder werden von der Gemeinde vorgegeben. Jeglicher Grabschmuck ist nicht gestattet.
2. Rechts oberhalb der Kirche sollen zwei Laubbäume gepflanzt werden. Um den ersten Baum im vorderen Bereich soll kreisförmig ein Urnengrabfeld in konventioneller Art eingerichtet werden. Um den zweiten Baum soll ein Urnenfeld mit Grabplatten eingerichtet werden. In allen Urnenbestattungen soll eine Doppelbelegung, wenn möglich auch in den bestehenden, gestattet werden.
3. Zum Hang soll eine Urnenwand (Kolumbarium) errichtet werden. Der Ortsbeirat empfiehlt die Kosten zu ermitteln und für den Haushalt 2024 bereitgestellten.
Verwendung von Dispositionsmitteln
Die Verfügungsmittel des Ortsbeirates sind nicht wie bisher das ganze Jahr verfügbar, sondern müssen für jeden Haushaltsplan neu beantragt werden.
Der Ortsbeirat beschließt, die 2.610,00 Euro aus den Verfügungsmitteln des Ortsbeirates zur Ortsverschönerung (Weihnachtsdekoration) bereitzustellen.
Befestigung des Parkplatzes DGH-Weiler
Der Planung des Ingenieur-Büros Stadt Land plus GmbH zur Gestaltung des Parkplatzes am Dorfgemeinschaftshaus Weiler vom Oktober wird zugestimmt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich laut zugehöriger Kostenermittlung auf rund 210.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Soweit dies sinnvoll möglich ist, sollen die Betonsteinbeläge versickerungsfähig und in hellen Farbtönen ausgeführt werden. Bei einer möglichen Aufteilung in Bauabschnitte sollte im ersten Abschnitt unbedingt die Entwässerungssituation vor dem KiTa-Zugang verbessert werden.
Reede 2.0 Bad Salzig
Die Verlegung der Gefahrengutreede in die Weilerer Flur wird nicht begrüßt
Mitteilungen der Verwaltung
Auf Empfehlung des Ortsbeirates Weiler wurde der Straßenbereich „Im Bungert“ auf Einrichtung einer Halteverbotszone mit Einzeichnung von Parkbuchten durch die Straßenverkehrsbehörde überprüft. Zu dieser Thematik fanden zwei Ortstermine sowie ein Abstimmungsgespräch mit dem Ortsvorsteher in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung statt.
Nach den gesetzlichen Vorgaben sind Stellplätze mindestens zwei Meter (normaler Pkw-Stellplatz in Längsaufstellung) und 3,50 Meter (Stellplatz für Menschen mit Behinderung) breit. Die Regellänge beträgt sechs Meter. Nach geltender Rechtsprechung muss zur Durchfahrt mindestens eine Fahrbahnbreite von 3,05 Meter gegeben sein. Eine Straßenstelle wird in der Regel als eng bezeichnet, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Straßenraum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite von 2,55 Meter zuzüglich 0,50 Meter Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde. Dabei ist die Gegenfahrbahn mitzurechnen. Dementsprechend muss ein Haltender grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von 3,05 Meter zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freihalten (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO).
Bei einer Straßenbreite „Im Bungert“ von 4,75 Meter würde bei einer aufgezeichneten Parkbucht eine Restfahrbahnbreite von 2,75 Meter verbleiben. Dies entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Der Empfehlung auf Einzeichnung von Parkplatzstellflächen kann somit nicht entsprochen werden.
Ferner wurde überprüft, inwiefern ein Gehwegparken bergseitig im oberen Straßenbereich möglich wäre. Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern, gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt. Es gibt Gehwege, die so breit sind, dass Parken rechtlich erlaubt werden kann. Im überprüften Straßenbereich kann einem Gehwegparken nicht entsprochen werden.
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Salzbornhöhe“:
Der Stadtrat der Stadt Boppard hat am 12. Juli 2021 den förmlichen Planaufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Salzbornhöhe“ im Ortsbezirk Weiler gefasst. Das Plangebiet umfasst eine Größe von circa 1,2 Hektar, erstreckt sich zwischen den Straßenzügen „Zur Winkelgasse“ und „Im Rosenacker“.
Der Bebauungsplan befindet sich momentan in der Planung. Es wurde bereits eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung beauftragt. Des Weiteren wurden Angebote für eine schallschutztechnische Prüfung angefragt. Hier ist eine Auftragsvergabe zu Beginn des Kalenderjahres 2023 vorgesehen.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
persönlich, zugleich auch im Namen des gesamten Ortsbeirates, wünsche ich Ihnen ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest, sowie alles Gute für das neue Jahr.
Andre Mayer, Ortsvorsteher