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Das Forstamt Boppard informiert

Bekanntmachung - Information

Boppard. In fol­gen­den Jagdrevieren wer­den in die­sem Jahr im Bereich des Forstamtes Boppard forst­be­hörd­li­che Stellungnahmen erstellt.

Gemäß Paragraf 31 Absatz 7 Landesjagdgesetz von Rheinland-Pfalz ist das Forstamt gesetz­lich ver­pflich­tet, die „Forstbehördliche Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes auf das wald­bau­li­che Betriebsziel“ für die im Forstamtsbereich lie­gen­den Jagdbezirke zu erstel­len. Hierzu wird unter ande­rem der durch Reh‑, Rot- und Muffelwild im Winter ent­stan­de­ne Verbiss an jun­gen Waldbäumen bezie­hungs­wei­se die Schälschäden an der Rinde jun­ger Bäume durch Rotwild in einem vor­ge­ge­be­nen Raster erfasst.

Die Forstbehördliche Stellungnahme stellt eine wesent­li­che Entscheidungshilfe bei der Bestätigung bezie­hungs­wei­se Festsetzung der Abschusszielvereinbarungen von Reh‑, Rot- und Muffelwild dar. 

Im Verbreitungsgebiet die­ser Zeitung sind fol­gen­de Jagdbezirke betroffen:

Die Verpachtenden, Waldbesitzenden sowie Pachtenden der oben genann­ten Jagdbezirke kön­nen im Nachgang der Verbiss- (März-April) und Schälschadensaufnahme (August) die Erhebungspunkte mit den Revierleitern bege­hen. Wenden Sie sich bit­te an die zustän­di­ge, Ihnen bekann­te Revierleitung und ver­ein­ba­ren Sie einen gemein­sa­men Termin, falls Interesse besteht.

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