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Betreff Eisenbolz: Offener Brief an Stadtrat Philipp Loringhoven

Sehr geehr­ter Herr Loringhoven,

in der Sitzung des Stadtrates vom 19. September haben Sie zum TOP 1 „Entbuschungsmaßnahmen in Boppard-Eisenbolz, Widerspruchsverfahren“ den Antrag gestellt: Der Widerspruch wird zurück­ge­nom­men und im Einvernehmen mit der Stadt wird geklärt, ob even­tu­ell. Baumfällarbeiten zurück­zu­füh­ren sei­en und Bäume mög­lichst wei­test­ge­hend erhal­ten bleiben.

Zusammen mit den Stimmen von BfB, SPD, FDP und der Linkspartei ist Ihr Antrag mehr­heit­lich so beschlossen. 

Wir unter­stel­len, dass Sie sich ins­be­son­de­re in Bezug auf die hohe Bedeutung des Themas für die Bevölkerung hier und ins­be­son­de­re auch für die Natur inten­siv mit der Problematik befasst haben. 

Wir bit­ten Sie, uns Folgendes zu erklären:

  1. Bürgerbeteiligung ist unüber­hör­bar gefor­dert. Die Initiative zum Erhalt der Kultur- und Naturlandschaft Eisenbolz hat sie eben­so deut­lich und unüber­hör­bar gefor­dert, wie auch die Vertreter der FWG und der CDU wäh­rend der Stadtratssitzung (zum Beispiel „Einspruch auf­recht­erhal­ten bis alle Fragen der Beteiligten geklärt sind“): In Ihrem Antrag ist kei­ne Bürgerbeteiligung ent­hal­ten. Bitte erklä­ren Sie uns, war­um in Ihrem Antrag die Bürgerbeteiligung kei­ne Rolle spielt 
  2. Sie ver­bin­den die Weiterführung der Eingriffe auf dem Eisenbolz mit der Antragsformulierung: Bei wei­te­ren Aktionen sol­len im Einvernehmen mit der Stadt die Baumfällarbeiten wei­test­ge­hend zurück­zu­füh­ren sein, sodass die Maßnahmen nicht ein­schränkt, aber die Bäume weit­ge­hend erhal­ten blei­ben. Derzeit ist ver­ant­wort­li­che und aus­füh­ren­de Behörde die SGD Nord. Wir bit­ten Sie uns dar­über auf­zu­klä­ren, wer Ihrem Antrag gemäß wem wel­chen Auftrag ertei­len wird, um kon­kret wel­che Eingriffsmaßnahmen zuzu­las­sen oder nicht.
  3. Was heißt „even­tu­ell“ und „weit­ge­hend“ und in wel­chem Verantwortungsbereich liegt die Auslegung: „Bäume weit­ge­hend erhal­ten“? Warum haben Sie in Ihrem Antrag nicht deut­lich for­mu­liert, wel­che Natureingriffe zukünf­tig genau erlaubt und wel­che nicht erlaubt sind?
  4. Ihr Antrag ent­hält kei­ne ein­deu­ti­ge Forderung, gro­ße, gesun­de Bäume nicht zu fäl­len. Bitte erklä­ren Sie uns, war­um Ihr Antrag die­se Forderung nicht enthält.
  5. Sie hat­ten bei Ihrem Statement zu den Eingriffen im Dammigbachtal im Stadtrat erklärt: „Das mag aus bio­lo­gi­scher Sicht sinn­voll sein, das kann ich über­haupt nicht beur­tei­len“. Die „Initiative Eisenbolz“ hat­te Ihnen als akti­ver Teil der Bevölkerung einen Ortstermin auf dem Eisenbolz mit fach­kun­di­ger Erklärung ange­bo­ten. Das Gesprächsangebot der Initiative haben Sie nicht genutzt. Bitte erklä­ren Sie uns, war­um Sie einen Kontakt mit der Initiative igno­riert und wel­che bio­lo­gisch-fach­li­chen Beurteilungskriterien Sie jetzt statt­des­sen für Ihren Antrag her­an­ge­zo­gen haben 
  6. Die Maßnahmen auf dem Eisenbolz grei­fen in ein Gebiet ein, das recht­lich umfang­reich geschützt ist: Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet, geschütz­te Rheinhänge zwi­schen Kaub und Lahnstein, Natura 2000. Sie bean­tra­gen, den Einspruch der Stadt Boppard zurück­zu­neh­men und damit die Eingriffe in die Natur auf dem Eisenbolz fort­zu­füh­ren. Ihr Antrag ist aber nicht ver­bun­den mit der Forderung, vor­ab eine Bestandsaufnahme von Flora und Fauna in die­ser so streng geschütz­ten Natur durch­zu­füh­ren. Bitte nen­nen Sie uns den Grund, war­um das nicht erfol­gen soll. 
  7. Tiefenfräsung ist Naturzerstörung in höchs­tem Maße. Warum for­dern Sie nicht auf, die Fräsungen kom­plett zu verzichten?
  8. Tiefenfräsungen, Wurzelbeschädigungen oder Baumfällungen hat die Behörde als „Handwerkliche Fehler“ bezeich­net, Wiederholungen aber nicht aus­ge­schlos­sen. In Ihrem Antrag haben Sie nicht die fach­ge­rech­te und beschä­di­gungs­freie Bearbeitung oder Sanktionen bei Verstößen gefor­dert. Nennen Sie uns bit­te Ihre Gründe, war­um Sie die­se Forderung nicht erheben.
  9. Der Einspruch der Stadt Boppard ent­hält den Hinweis, dass „bereits Form und Inhalt der ‚Allgemeinverfügung‘ recht­li­chen Bedenken begeg­nen (feh­len­de Angaben betrof­fe­ner Grundstücke, Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung)“. Ihr Antrag im Stadtrat ist nicht ver­bun­den mit dem Auftrag, zunächst die Rechtssicherheit des Verwaltungsaktes zu prü­fen und die Weiterführung der Eingriffe vom Ergebnis der Rechtsprüfung abhän­gig zu machen. Bitte nen­nen Sie uns Ihre Gründe, war­um Sie die­se Klärung nicht vor­ab suchen. 

Wir dan­ken Ihnen für die Beantwortung unse­rer Fragen, die gern auch öffent­lich erfol­gen darf.

Mit freund­li­chen Grüßen

Ulrich Kühl (kuehl@​planwerk-​gruen.​de), Wolfgang Petersen (wolfgang.petersen@t‑online.de),
Maria-Anna Roth (roth-​maria-​anna@​web.​de), Klaus Thomas (klaus-​thomas@​web.​de)

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