Boppard. Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt. Das Zeitfenster ist knapp, bis zur vorgezogenen Wahl bleiben keine sechs Wochen mehr. Ab wann kann in Boppard und den Ortsbezirken die Briefwahl beantragt werden und wo kann ich dies tun?
Das müssen Wähler in Boppard beachten
Seit Dienstag, 21. Januar, ist es möglich, über die Homepage der Stadt Boppard die Briefwahlunterlagen bequem online zu beantragen. Ein entsprechender Link wird rechtzeitig unter www.boppard.de verfügbar sein.
Ab Mittwoch, 22. Januar, steht das Briefwahlbüro der Stadt Boppard in der Bopparder Stadthalle zur Verfügung. Bürger können dort ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag bis Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr. Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie Freitag: 8 bis 13 Uhr.
Das Briefwahlbüro befindet sich in der Lobby im ersten Obergeschoss der Stadthalle. Es wird gebeten, hierzu den rechten Eingang der Stadthalle (Kinoeingang) zu nutzen. Den Briefwahlantrag kann man auch in den Briefkasten in der Wand, am rechten Eingang (Kinoeingang), einlegen. Der Briefkasten wird mehrfach am Tag geleert.
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 27. Januar in Boppard versandt und sollen spätestens am 2. Februar bei den wahlberechtigten Personen angekommen sein. Auf den Wahlbenachrichtigungen finden sich auch die Angaben zum Wahlraum. Für die Beantragung der Briefwahl benötigen Wähler nicht zwingend die Wahlbenachrichtigung, diese ist etwa auch mit einem gültigen Personalausweis möglich.
Die Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen können bis zum 21. Februar, 15 Uhr, beantragt werden. Ist eine wahlberechtigte Person am Wahltag nachgewiesen, plötzlich erkrankt und kann den Wahlraum auch nicht mit zumutbaren Schwierigkeiten erreichen, werden Wahlscheinanträge am Wahltag bis 15 Uhr entgegengenommen. Ein von der wahlberechtigten Person mit Vollmacht beauftragter Dritte darf ebenso einen Wahlscheinantrag stellen oder die Unterlagen abholen. Letzteres beschränkt sich auf eine Beauftragung von insgesamt vier Personen.
Bitte beachten: Erst wenn die Stimmzettel verfügbar sind, ist es auch möglich, vor Ort im Briefwahlbüro in der Stadthalle zu wählen. Die Stimmzettel werden in Boppard voraussichtlich ab dem 10. Februar bereitgestellt und an die Briefwähler versandt. Hintergrund für das enge Zeitfenster ist der Zeitplan vor der Wahl: Bis zum 20. Januar konnten Parteien noch ihre Wahlvorschläge einreichen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird am 30. Januar dann endgültig feststehen, welche Kandidaten für die zugelassenen Parteien zur Wahl antreten werden – erst wenn dies geschehen ist, können auch die Stimmzettel gedruckt werden. Welche Zeit der Druck in Anspruch nimmt, ist von Wahlkreis zu Wahlkreis unterschiedlich.
Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl liegt zwischen der Bereitstellung der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag eine Zeitspanne von lediglich zehn bis zwölf Tagen. Dieser enge Zeitrahmen sowie die Dauer des postalischen Versands sollten bei der Entscheidung für die Teilnahme per Briefwahl beachtet werden.