Dienstag, Februar 11, 2025
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    Bundestagswahl 2025: Briefwahlbüro der Stadt Boppard geöffnet

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    Boppard. Am 23. Februar wird ein neu­er Bundestag gewählt. Das Zeitfenster ist knapp, bis zur vor­ge­zo­ge­nen Wahl blei­ben kei­ne sechs Wochen mehr. Ab wann kann in Boppard und den Ortsbezirken die Briefwahl bean­tragt wer­den und wo kann ich dies tun?

    Das müs­sen Wähler in Boppard beachten
    Seit Dienstag, 21. Januar, ist es mög­lich, über die Homepage der Stadt Boppard die Briefwahlunterlagen bequem online zu bean­tra­gen. Ein ent­spre­chen­der Link wird recht­zei­tig unter www​.bop​pard​.de ver­füg­bar sein.

    Ab Mittwoch, 22. Januar, steht das Briefwahlbüro der Stadt Boppard in der Bopparder Stadthalle zur Verfügung. Bürger kön­nen dort ihre Briefwahlunterlagen per­sön­lich beantragen.

    Die Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag bis Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr. Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie Freitag: 8 bis 13 Uhr.

    Das Briefwahlbüro befin­det sich in der Lobby im ers­ten Obergeschoss der Stadthalle. Es wird gebe­ten, hier­zu den rech­ten Eingang der Stadthalle (Kinoeingang) zu nut­zen. Den Briefwahlantrag kann man auch in den Briefkasten in der Wand, am rech­ten Eingang (Kinoeingang), ein­le­gen. Der Briefkasten wird mehr­fach am Tag geleert.

    Die Wahlbenachrichtigungen wer­den vor­aus­sicht­lich ab dem 27. Januar in Boppard ver­sandt und sol­len spä­tes­tens am 2. Februar bei den wahl­be­rech­tig­ten Personen ange­kom­men sein. Auf den Wahlbenachrichtigungen fin­den sich auch die Angaben zum Wahlraum. Für die Beantragung der Briefwahl benö­ti­gen Wähler nicht zwin­gend die Wahlbenachrichtigung, die­se ist etwa auch mit einem gül­ti­gen Personalausweis möglich.

    Die Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen kön­nen bis zum 21. Februar, 15 Uhr, bean­tragt wer­den. Ist eine wahl­be­rech­tig­te Person am Wahltag nach­ge­wie­sen, plötz­lich erkrankt und kann den Wahlraum auch nicht mit zumut­ba­ren Schwierigkeiten errei­chen, wer­den Wahlscheinanträge am Wahltag bis 15 Uhr ent­ge­gen­ge­nom­men. Ein von der wahl­be­rech­tig­ten Person mit Vollmacht beauf­trag­ter Dritte darf eben­so einen Wahlscheinantrag stel­len oder die Unterlagen abho­len. Letzteres beschränkt sich auf eine Beauftragung von ins­ge­samt vier Personen.

    Bitte beach­ten: Erst wenn die Stimmzettel ver­füg­bar sind, ist es auch mög­lich, vor Ort im Briefwahlbüro in der Stadthalle zu wäh­len. Die Stimmzettel wer­den in Boppard vor­aus­sicht­lich ab dem 10. Februar bereit­ge­stellt und an die Briefwähler ver­sandt. Hintergrund für das enge Zeitfenster ist der Zeitplan vor der Wahl: Bis zum 20. Januar konn­ten Parteien noch ihre Wahlvorschläge ein­rei­chen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird am 30. Januar dann end­gül­tig fest­ste­hen, wel­che Kandidaten für die zuge­las­se­nen Parteien zur Wahl antre­ten wer­den – erst wenn dies gesche­hen ist, kön­nen auch die Stimmzettel gedruckt wer­den. Welche Zeit der Druck in Anspruch nimmt, ist von Wahlkreis zu Wahlkreis unterschiedlich.

    Aufgrund der vor­ge­zo­ge­nen Neuwahl liegt zwi­schen der Bereitstellung der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag eine Zeitspanne von ledig­lich zehn bis zwölf Tagen. Dieser enge Zeitrahmen sowie die Dauer des pos­ta­li­schen Versands soll­ten bei der Entscheidung für die Teilnahme per Briefwahl beach­tet werden.

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