Oppenhausen. Im Rahmen der Stadtratsitzung in der vergangenen Woche wurde der Oppenhausener, Bürgermeister Dr. Walter Bersch, nach 24-jähriger Amtszeit aus seinem Amt verabschiedet. Walter Bersch ist in Oppenhausen aufgewachsen und hat 1979 mit mir gemeinsam sein politisches Wirken im Ortsbeirat Oppenhausen begonnen. 1984 übernahm er das Amt des Ortsvorstehers von Oppenhausen/Hübingen bis er 1997 zum Bürgermeister der Stadt Boppard gewählt wurde. Während seiner Amtszeit hat sich Boppard in vielen Bereichen sehr rasant und positiv entwickelt. Auch für die Anliegen unseres Ortsbezirkes fanden wir bei ihm immer ein offenes Ohr. Mit seiner Unterstützung konnten wir viele Projekte umsetzen. Ich nenne hier nur beispielhaft: den Abschluss der Flurbereinigung, den Bau des Radweges nach Buchholz, die Erneuerung der Niederkirchspielhalle, den Kindergarten Winkelholz, die Renovierung des Sportplatzes, das Neubaugebiet „Im Kirchenflur“, den Mobilfunkmast am Sportplatz, die Traumschleife Ehrbachklamm und vieles mehr. Walter hat sich aber nicht nur kommunalpolitisch für unser Dorf engagiert. Lange Jahre war er im Karneval aktiv. Als Kultfigur Till Eulenspiegel hat er das Dorfgeschehen glossiert. 16 Jahre lang hat er als Vorsitzender den Sportverein SV Eintracht Oppenhausen geführt. Das Kinderzeltlager auf der Stierwiese wurde 1986 auf seine Initiative hin eingerichtet und er ist bis heute als Mitorganisator und Betreuer dort aktiv. Für sein herausragendes Engagement und seinen Einsatz für das Gemeinwohl unserer Stadt und unseres Ortsbezirks bedanke ich mich im Namen des Ortsbeirates und der Bewohner von Oppenhausen/Hübingen recht herzlich. Ich wünsche ihm für seine nachberufliche Phase alles Gute, vor allem Gesundheit.
Beschwerden Hundehaltung
In der jüngsten Vergangenheit wurden einige Beschwerden über das Verhalten von nicht angeleinten Hunden an mich herangetragen. Es wurde kritisiert, dass Personen von nicht angeleinten Hunden angesprungen und auf diese Weise verängstigt wurden, beziehungsweise dass ihr eigener angeleinter Hund von einem freilaufenden Hund aggressiv angegangen wurde. Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass innerhalb der Ortschaft die Anleinpflicht gilt. Außerhalb des Ortes dürfen Hunde zwar freilaufen, es muss aber gewährleistet sein, dass sie sich im Einwirkungsbereich des Hundeführers bewegen und dieser zu jeder Zeit die Möglichkeit hat, den Hund von anderen Personen fernzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Poersch, Ortsvorsteher