Region. Im vergangenen Jahr ist das neue Bestattungsgesetz nach teilweise heftigen Diskussionen in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten und im Frühjahr wurde auch die zur Umsetzung notwendige Durchführungsverordnung hierfür erlassen. Damit wurde der Weg frei für neue Bestattungsformen. Neben klassischen Erd- und Urnenbeisetzungen auf Friedhöfen sowie Urnenbeisetzungen in Ruhe-/Friedwäldern sind jetzt auch Flussbestattungen möglich.
Außerdem ist das Aufbewahren von Urnen in den eigenen vier Wänden oder das Beisetzen der Asche etwa unter einem Baum auf dem eigenen Grundstück möglich. Auch das Einarbeiten der Asche in ein Amulett oder das Anfertigen eines künstlichen Diamanten aus der Asche des Verstorbenen sind erlaubt. Eine weitere Neuerung betrifft Tuchbestattungen, wie im Islam praktiziert, anstelle von Beisetzungen in Särgen. Kaum war das Gesetz verabschiedet, befürchteten Kritiker, dass das Ende der Friedhofskultur damit eingeläutet sei. Doch aktuell deutet nichts darauf hin, dass sich die Menschen mehrheitlich für die möglichen neuen Bestattungsalternativen entscheiden. „Die Bürger verhalten sich noch zögerlich“, sagt Simon Bausen, Inhaber des traditionsreichen Bestattungsunternehmens Bausen, das seit 1880 in mittlerweile fünfter Generation Menschen auf ihrem letzten Weg begleitet. „Wir haben in der jüngsten Vergangenheit die erste Flussbestattung im Rhein vorgenommen und sind gut auf die Umsetzung der neuen Bestattungsformen vorbereitet, doch die Nachfrage hält sich in Grenzen“, so Simon Bausen.
Nicht nur er stellt fest, dass die Zahl der Flussbestattungen deutlich hinter den anfänglichen Erwartungen zurückbleibt. Insgesamt wurden in Rheinland-Pfalz an Rhein, Mosel und Lahn noch keine 50 Urnen im Wasser beigesetzt. Gründe waren zuerst bürokratische Hemmnisse, im Vergleich zu herkömmlichen Bestattungen höhere Kosten und auch die Tatsache, dass der Verstorbene zu Lebzeiten eine „Totenfürsorgeverfügung“ verfasst haben muss, in der er schriftlich festgelegt hat, wie und wo er bestattet werden möchte sowie welche Person sich nach dem Tod um die Vollziehung dieser Beisetzungswünsche kümmern soll.
Liegt eine Totenfürsorgeverfügung vor, muss die Flussbestattung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz beantragt und von ihr genehmigt werden. „Wir kümmern uns als Bestattungsunternehmen für die Angehörigen um alles, was für die Beisetzung organisiert werden muss.
Ist von der SGD Nord eine Flussbestattung genehmigt, sorgen wir unter anderem für eine würdevolle Zeremonie sowie Catering auf dem Schiff. Das Schiff der Reederei fährt uns mit Angehörigen oder auch bei einer stillen Beisetzung bis zu der Stelle, an der die SGD Nord die Flussbestattung genehmigt hat. Dort wird die Urne dann vom Schiff aus von uns abgelassen und dem Wasser übergeben. Verschiedene Anfragen liegen uns vor, aber die Kosten für eine Flussbestattung sind nicht unerheblich und schrecken sicherlich im ersten Moment einige Interessenten ab“, so Simon Bausen. Allerdings ist auf der anderen Seite zu berücksichtigen, dass die Ausgaben für die Grabstelle und eine eventuelle Grabpflege entfallen. Das relativiert die zunächst höheren Kosten.
Stärker nachgefragt werden mit der Zeit sehr wahrscheinlich die Urnenaufbewahrungen zu Hause werden. „Da ist der Wunsch mehr zu erkennen. In Boppard bleiben aber nach wie vor Beisetzungen auf dem Friedhof, im Ruhewald und auch im Kolumbarium bevorzugt. Die neuen, erweiterten Bestattungsmöglichkeiten spielen zumindest bis jetzt noch keine so große Rolle.“























