Region. Im ver­gan­ge­nen Jahr ist das neue Bestattungsgesetz nach teil­wei­se hef­ti­gen Diskussionen in Rheinland-Pfalz in Kraft getre­ten und im Frühjahr wur­de auch die zur Umsetzung not­wen­di­ge Durchführungsverordnung hier­für erlas­sen. Damit wur­de der Weg frei für neue Bestattungsformen. Neben klas­si­schen Erd- und Urnenbeisetzungen auf Friedhöfen sowie Urnenbeisetzungen in Ruhe-/Friedwäldern sind jetzt auch Flussbestattungen möglich.

Außerdem ist das Aufbewahren von Urnen in den eige­nen vier Wänden oder das Beisetzen der Asche etwa unter einem Baum auf dem eige­nen Grundstück mög­lich. Auch das Einarbeiten der Asche in ein Amulett oder das Anfertigen eines künst­li­chen Diamanten aus der Asche des Verstorbenen sind erlaubt. Eine wei­te­re Neuerung betrifft Tuchbestattungen, wie im Islam prak­ti­ziert, anstel­le von Beisetzungen in Särgen. Kaum war das Gesetz ver­ab­schie­det, befürch­te­ten Kritiker, dass das Ende der Friedhofskultur damit ein­ge­läu­tet sei. Doch aktu­ell deu­tet nichts dar­auf hin, dass sich die Menschen mehr­heit­lich für die mög­li­chen neu­en Bestattungsalternativen ent­schei­den. „Die Bürger ver­hal­ten sich noch zöger­lich“, sagt Simon Bausen, Inhaber des tra­di­ti­ons­rei­chen Bestattungsunternehmens Bausen, das seit 1880 in mitt­ler­wei­le fünf­ter Generation Menschen auf ihrem letz­ten Weg beglei­tet. „Wir haben in der jüngs­ten Vergangenheit die ers­te Flussbestattung im Rhein vor­ge­nom­men und sind gut auf die Umsetzung der neu­en Bestattungsformen vor­be­rei­tet, doch die Nachfrage hält sich in Grenzen“, so Simon Bausen.

Urnenbeisetzung auf dem RheinNicht nur er stellt fest, dass die Zahl der Flussbestattungen deut­lich hin­ter den anfäng­li­chen Erwartungen zurück­bleibt. Insgesamt wur­den in Rheinland-Pfalz an Rhein, Mosel und Lahn noch kei­ne 50 Urnen im Wasser bei­gesetzt. Gründe waren zuerst büro­kra­ti­sche Hemmnisse, im Vergleich zu her­kömm­li­chen Bestattungen höhe­re Kosten und auch die Tatsache, dass der Verstorbene zu Lebzeiten eine „Totenfürsorgeverfügung“ ver­fasst haben muss, in der er schrift­lich fest­ge­legt hat, wie und wo er bestat­tet wer­den möch­te sowie wel­che Person sich nach dem Tod um die Vollziehung die­ser Beisetzungswünsche küm­mern soll.

Liegt eine Totenfürsorgeverfügung vor, muss die Flussbestattung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz bean­tragt und von ihr geneh­migt wer­den. „Wir küm­mern uns als Bestattungsunternehmen für die Angehörigen um alles, was für die Beisetzung orga­ni­siert wer­den muss.

Ist von der SGD Nord eine Flussbestattung geneh­migt, sor­gen wir unter ande­rem für eine wür­de­vol­le Zeremonie sowie Catering auf dem Schiff. Das Schiff der Reederei fährt uns mit Angehörigen oder auch bei einer stil­len Beisetzung bis zu der Stelle, an der die SGD Nord die Flussbestattung geneh­migt hat. Dort wird die Urne dann vom Schiff aus von uns abge­las­sen und dem Wasser über­ge­ben. Verschiedene Anfragen lie­gen uns vor, aber die Kosten für eine Flussbestattung sind nicht uner­heb­lich und schre­cken sicher­lich im ers­ten Moment eini­ge Interessenten ab“, so Simon Bausen. Allerdings ist auf der ande­ren Seite zu berück­sich­ti­gen, dass die Ausgaben für die Grabstelle und eine even­tu­el­le Grabpflege ent­fal­len. Das rela­ti­viert die zunächst höhe­ren Kosten.

Stärker nach­ge­fragt wer­den mit der Zeit sehr wahr­schein­lich die Urnenaufbewahrungen zu Hause wer­den. „Da ist der Wunsch mehr zu erken­nen. In Boppard blei­ben aber nach wie vor Beisetzungen auf dem Friedhof, im Ruhewald und auch im Kolumbarium bevor­zugt. Die neu­en, erwei­ter­ten Bestattungsmöglichkeiten spie­len zumin­dest bis jetzt noch kei­ne so gro­ße Rolle.“