Koblenz. Die Finanzämter trei­ben die Digitalisierung ihrer Arbeitsabläufe vor­an. Steuerpflichtige sol­len Belege zu ihrer Steuererklärung grund­sätz­lich nur noch auf aus­drück­li­che Anforderung des Finanzamts oder bei einem ent­spre­chen­den Hinweis in der Erklärung einreichen.

Wenn Belege benö­tigt wer­den, emp­fiehlt die Steuerverwaltung eine elek­tro­ni­sche Übermittlung über das Online-Portal ELSTER oder über ent­spre­chen­de Steuersoftware. Nutzer von Mein ELSTER kön­nen ange­for­der­te Unterlagen dort direkt digi­tal nach­rei­chen oder bereits beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung hochladen.

Auch ohne ELSTER-Konto kön­nen Bürger über ein Kontaktformular Nachrichten an ihr Finanzamt sen­den und dabei Dateien anhän­gen: www​.els​ter​.de/​F​i​n​a​n​z​amt. Werden Belege aus­nahms­wei­se per Post ein­ge­reicht, emp­fiehlt die Steuerverwaltung, nur Kopien zu schi­cken. Die Unterlagen wer­den im Finanzamt ein­ge­scannt und anschlie­ßend vernichtet.