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    Am Mindestlohn scheiden sich die Geister

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    Region. Seit der Einführung eines gesetz­li­chen Mindestlohns im Jahr 2015 ist die­ser immer wie­der Anlass für kon­tro­ver­se Diskussionen. Auch aktu­ell ist er wie­der in den Schlagzeilen: In den lau­fen­den Koalitionsverhandlungen zwi­schen CDU/CSU und SPD wird über eine Anhebung von der­zeit 12,82 Euro auf 15 Euro im kom­men­den Jahr nach­ge­dacht. Für die einen ein Fluch, für ande­re ein Segen.

    Grundsätzlich gilt der gesetz­li­che Mindestlohn für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre, also auch für Rentner, Minijobber, aus­län­di­sche Beschäftigte, Saisonarbeiter, nach Deutschland ent­sand­te Arbeitnehmer und voll­jäh­ri­ge Schüler. Einige Branchen – etwa Bauern und Winzer, aber auch Zeitungsverlage – sehen bei einer wei­te­ren Anhebung des Mindestlohns des­halb eine erheb­li­che Gefahr für ihre Betriebe.

    MindestlohnVor Wochenfrist hat der Geschäftsführer des Mittelrhein-Verlages, Thomas Regge, in der Rhein-Zeitung vor den wirt­schaft­li­chen Folgen einer Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro gewarnt. Wegen der enor­men Kosten der Zeitungszustellung befürch­tet man im renom­mier­ten Koblenzer Zeitungsverlag mit rund 5.000 neben­be­ruf­li­chen Zustellern eben­so wie in vie­len ande­ren Verlagen auch, dass gera­de in länd­li­chen Regionen die Zeitungszustellung bald ein Ende haben könn­te. Regge warnt die Entscheider in Berlin vor einer Erhöhung des Mindestlohns, er sieht per­spek­ti­visch dann auch die Informations- und Pressefreiheit gefährdet.

    Ausnahmen sinn­voll?
    Gerade Zeitungsverlage stöh­nen unter der Last des stei­gen­den Mindestlohns. Klar ist, dass alle Menschen anstän­dig ver­die­nen soll­ten, vor allem bei haupt­be­ruf­li­chen Arbeiten, mit der Lebensunterhalt bestrit­ten wird. Beim Zustellen von Zeitungen, die klas­sisch von Rentnern, Schülern und Studenten als klei­ner Nebenjob gemacht wird, wären Ausnahmen von der Mindestlohnreglung denk­bar. Hier gab es frü­her Lohnmodelle mit Auszahlung auf Stückzahlen oder im länd­li­chen Raum mit Festgehältern. Dabei war der Zeitaufwand für die Lohnabrechnung erheb­lich gerin­ger und somit die­ser Effekt für alle Beteiligten attraktiver. 

    Der Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn
    Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden mög­lich ist, steigt die Minijob-Grenze jeweils mit der Erhöhung des Mindestlohns. So wird sicher­ge­stellt, dass bei einem höhe­ren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt wer­den muss.

    Immer wie­der wird auch dar­über nach­ge­dacht, ob es nicht sinn­voll wäre, sich von einem für ganz Deutschland gül­ti­gen Mindestlohn zu ver­ab­schie­den. Regionale Mindestlöhne, die sich an regio­na­len Miet- und Lebenskosten ori­en­tie­ren und die jewei­li­ge wirt­schaft­li­che Struktur berück­sich­ti­gen, wären eine Alternative. Fakt ist: Im Raum München sind Kostenrealität und wirt­schaft­li­che Situation anders als bei­spiels­wei­se im Rhein-Hunsrück-Kreis oder in Sachsen-Anhalt. Doch so inter­es­sant Ideen für regio­na­le Mindestlöhne auch sind: Die Umsetzung wür­de sicher­lich wie­der einen nicht uner­heb­li­chen Zuwachs an Bürokratie nach sich ziehen.

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