Boppard. Die Nachricht machte schnell die Runde: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat den Bebauungsplan der Stadt Boppard nach einem Normenkontrollantrag des „Bund für Umwelt- und Naturschutz“ (BUND) für unwirksam erklärt. Damit sind die Pläne für 100 neue Bauplätze in Bad Salzig, die noch in der Amtszeit des früheren Bürgermeisters Dr. Walter Bersch auf den Weg gebracht wurden, zumindest vorerst vom Tisch.
Formelle Fehler und ein Verstoß gegen den Artenschutz sorgten dafür, dass das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan formell und auch materiell für rechtswidrig erklärte. Bei der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs habe beispielsweise der Vermerk gefehlt, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist erfolgen können. Ein vermeintlich kleiner Fehler mit juristisch schwerwiegenden Folgen.
Das Gericht sah außerdem einen Verstoß gegen den Artenschutz (Störungstatbestand nach Paragraf 33 des Bundesnaturschutzgesetzes). Die Entnahme von besonders geschützten Arten im Gebiet Ellig aus ihren Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist an strenge Auflagen geknüpft, die im Bebauungsplan nicht ausreichend berücksichtigt worden waren. Hinzu kommt, dass die Festsetzung der angedachten Ausgleichsfläche ebenfalls rechtswidrig gewesen sei.
Die potenziellen Kaufinteressenten für die erhofften neuen Bauplätze müssen sich nach dem Gerichtsurteil sicherlich noch einige Zeit in Geduld üben und ihre Träume vom eigenen Haus zurückstellen. Die Stadt wird sicherlich alles tun, um einen rechtskonformen Bebauungsplan zu realisieren – ohne formelle Fehler und im Einklang mit Natur- und Artenschutz.