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Gericht stoppt Bebauungsplan für Bad Salziger „Ellig“

Boppard. Die Nachricht mach­te schnell die Runde: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat den Bebauungsplan der Stadt Boppard nach einem Normenkontrollantrag des „Bund für Umwelt- und Naturschutz“ (BUND) für unwirk­sam erklärt. Damit sind die Pläne für 100 neue Bauplätze in Bad Salzig, die noch in der Amtszeit des frü­he­ren Bürgermeisters Dr. Walter Bersch auf den Weg gebracht wur­den, zumin­dest vor­erst vom Tisch.

Boppards Bürgermeister Jörg Haseneier hat sich in einem ers­ten Statement zum Gerichtsurteil in sei­nem Urlaub zurück­hal­tend geäu­ßert: „In einem Abstimmungsgespräch nach mei­nem Urlaub wer­den wir uns mit unse­rem Justiziar, unse­rer Bauabteilung und dem Planungsbüro abspre­chen und die zukünf­ti­ge Vorgehensweise der Stadt Boppard im Falle des gericht­lich für unwirk­sam erklär­ten Bebauungsplans fest­le­gen. Ich bit­te daher um Verständnis, dass ich mich zum jet­zi­gen Zeitpunkt noch nicht wei­ter­ge­hend dazu äußern kann. Sobald unser Vorgehen fest­steht, wer­de ich selbst­ver­ständ­lich auch die zustän­di­gen Gremien und den Ortsbeirat von Bad Salzig infor­mie­ren“, erklärt Jörg Haseneier.

Formelle Fehler und ein Verstoß gegen den Artenschutz sorg­ten dafür, dass das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan for­mell und auch mate­ri­ell für rechts­wid­rig erklär­te. Bei der öffent­li­chen Auslegung des Planentwurfs habe bei­spiels­wei­se der Vermerk gefehlt, dass Stellungnahmen wäh­rend der Auslegungsfrist erfol­gen kön­nen. Ein ver­meint­lich klei­ner Fehler mit juris­tisch schwer­wie­gen­den Folgen. 

Das Gericht sah außer­dem einen Verstoß gegen den Artenschutz (Störungstatbestand nach Paragraf 33 des Bundesnaturschutzgesetzes). Die Entnahme von beson­ders geschütz­ten Arten im Gebiet Ellig aus ihren Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist an stren­ge Auflagen geknüpft, die im Bebauungsplan nicht aus­rei­chend berück­sich­tigt wor­den waren.  Hinzu kommt, dass die Festsetzung der ange­dach­ten Ausgleichsfläche eben­falls rechts­wid­rig gewe­sen sei.

Die poten­zi­el­len Kaufinteressenten für die erhoff­ten neu­en Bauplätze müs­sen sich nach dem Gerichtsurteil sicher­lich noch eini­ge Zeit in Geduld üben und ihre Träume vom eige­nen Haus zurück­stel­len. Die Stadt wird sicher­lich alles tun, um einen rechts­kon­for­men Bebauungsplan zu rea­li­sie­ren – ohne for­mel­le Fehler und im Einklang mit Natur- und Artenschutz. 

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