Region. Eigentümer von Wohnungen und Häusern erhalten seit einiger Zeit Post vom Finanzamt, die für eine gehörige Portion Verunsicherung sorgt. Denn nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Folge: Für Eigentümer wird mit einer „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ eine zweite Steuererklärung fällig. Viele wissen nicht, was sie genau bis wann zu tun haben. Angesichts der aktuell rasant steigenden Preise und einer bedenklich stimmenden Inflation fürchten nicht wenige, dass mit der Reform künftig auch die Grundsteuerbeiträge zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden.
Gute Nachricht mit Fragezeichen
Die Grundsteuerreform soll nach Möglichkeit kostenneutral ausfallen. Dies ist zunächst eine gute Nachricht. Doch diese Nachricht sollte man unbedingt mit einem Fragezeichen versehen. Da Immobilienwerte in unterschiedlichen Regionen und mit unterschiedlicher Attraktivität neu bestimmt werden, dürfte die Reform dazu führen, dass künftig einige weniger als bisher zu entrichten haben, andere aber deutlich mehr zu zahlen haben.
Frist bis 31. Oktober
Jetzt werden Eigentümer dazu verpflichtet, bis spätestens 31. Oktober aktuelle Angaben zu Grundstück (auch Waldflächen, Wiesen und Äckern), Haus und Eigentumswohnungen bei den Finanzämtern einzureichen. Dabei geht es um die exakte Fläche des oder der Grundstücke, die Wohn- und Nutzfläche, Baujahr und den sogenannten Bodenrichtwert. Auf Basis des von den Finanzämtern festgestellten „Einheitswerts“, der abhängig von Lage, Nutzung und Bebauung mit einer Steuermesszahl multipliziert wird, ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Dann ist es für Eigentümer entscheidend, wie hoch die sogenannten „Hebesätze“ der Städte und Gemeinden ausfallen. Bei einem Hebesatz von 300 Prozent bedeutet dies beispielsweise, dass das Dreifache des Grundsteuermessbetrags zur Grundsteuer wird.
Bearbeitung relativ einfach
Im Anschreiben der Finanzämter findet man notwendige Links, die Bearbeitung ist online relativ einfach. Gleichwohl müssen ältere und mit dem Internet wenig vertraute Eigentümer nicht verzweifeln. Die Steuerberater sind kompetente und verlässliche Partner bei allen Themen rund um die neue Grundsteuer. Und wer seine Steuererklärung sowieso von einem Steuerberater machen lässt, der wird auch vom „Büro seines Vertrauens“ die zusätzliche Steuererklärung machen lassen. Dann ist man jedenfalls absolut auf der sicheren Seite.
Auch wenn man derzeit etwas unter Zeitdruck steht, um die erforderlichen Angaben zu machen, wird sich erst ab 2025 etwas spürbar verändern. Erst dann wird die neue Grundsteuer erhoben.
Tipp vom Experten: Steuerberaterin Claudia Peters empfiehlt:
– Suchen Sie möglichst zeitnah – nach Möglichkeit vor dem 1. Juli – Unterlagen zu Ihrer Immobilie heraus. Dazu gehören Kaufvertrag, eventuelle Pläne mit der Größe der Wohnfläche und des Grundstücks.
– Sollten Sie sich unsicher sein, empfiehlt sich die notwendige Feststellungserklärung von einem Steuerberater machen zu lassen. Wichtig: Kontaktieren Sie Ihren Steuerberaten wegen des Zeitdrucks möglichst unverzüglich. Bringen Sie zum Termin das vom Finanzamt zugesandte Schreiben mit.
– Prüfen Sie sicherheitshalben die Angaben aus dem Liegenschaftskataster, die Sie als Anhang des Informationsschreibens erhalten haben. Wichtig sind beispielsweise Grundstückfläche, Adresse und Miteigentumsanteil.
– Werfen Sie einen genauen Blick auf die FAQs des Landesamts für Steuern.