Koblenz/Boppard. Das zähe Ringen um die Zukunft des Bopparder Krankenhauses Heilig Geist, das zum Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM) gehört, geht weiter. Am Dienstagabend haben die GKM-Gesellschafter in Koblenz deutlich gemacht, dass ihnen das Angebot der Stadt Boppard, in diesem und im kommenden Jahr bis zu zwei Millionen Euro an Verlusten des Hauses in Boppard zu übernehmen, nicht ausreicht. Der einstimmige Beschluss deshalb: Das Krankenhaus Boppard wird Ende September geschlossen.
Und wie es zum „Stil“ der Hauptgesellschafter um den Koblenzer Oberbürgermeister David Langner und dem Landrat des Kreises Mayen-Koblenz, Marko Boos, gehört, haben sie verbunden mit dem angekündigten Aus für das Krankenhaus erneut ein Ultimatum gesetzt, das der Bopparder Seite noch eine Chance für den Weiterbetrieb des Krankenhauses ermöglichen könnte: Bis 2. März müssen weitere Bedingungen erfüllt werden, damit Stadtrat Koblenz und der Kreistag Mayen-Koblenz ihre Entscheidung zur Schließung des Bopparder Krankenhauses Ende September zurücknehmen.
Die enorme Kraftanstrengung, die der Bopparder Stadtrat mit seinem einstimmigen Votum zur Verlustübernahme gemacht hat, reicht also dem GKM weiterhin nicht.
Vonseiten der kommunalen GKM-Gesellschafter heißt es, dass Boppard über einen Betrauungsakt ohne jegliche weitere Bedingungen hinaus auch mit den GKM-Gesellschaftern Verhandlungen zur Gründung eines neuen Gemeinschaftsunternehmens aufnehmen soll. Dieses könnte dann – so die „Koblenzer“ Vorstellungen – im Januar 2028 das Bopparder Krankenhaus eigenständig führen. „Dies ist notwendig, da wir als Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz nicht dauerhaft ein Krankenhaus außerhalb unserer Gebietskörperschaft finanzieren können“, wird Boos in einer GKM-Pressemitteilung zitiert.
Boppards Bürgermeister Jörg Haseneier wartete nach einem Telefonat mit dem Koblenzer Oberbürgermeister David Langner am Mittwochvormittag immer noch auf die Übermittlung des Beschlusses der GKM-Gesellschafterversammlung. „Wenn wir den vorliegen haben, werden wir ihn natürlich genau prüfen. Die Frage ist, ob er noch im Einklang mit unserem Stadtratsbeschluss vom Januar ist“, sagt Haseneier im Gespräch mit dem RHA. „In der Sitzung am 23. Februar muss der Stadtrat dann entscheiden, ob wir an unserem Beschluss festhalten oder ob wir auf Basis der neuen Gesellschafterentscheidung unsere Position ändern können“, so Haseneier. Rechtlich jedenfalls sind die Möglichkeiten der Stadt nicht grenzenlos.
Pikant an der jüngsten Gesellschafterversammlung: Vertreter der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Boppard waren nach Informationen unserer Zeitung als Mitgesellschafter bei der wichtigen Versammlung nicht anwesend. Die Stiftung ließ sich durch einen Anwalt vertreten. Da die Abstimmung zur Schließung des Krankenhauses zum 30. September einstimmig ausfiel, gab es offenkundig von „Bopparder Seite“ keine Gegenstimme.

